Diskussion:Zugbindung
Artikel
[Quelltext bearbeiten]Ist die Beschreibung "Marketing-Erfindung" nicht wertend?
Eine Zugbindung hat doch klare Vorteile: Einerseits werden die Personen, die an einem Tag auf einer Strecke fahren wollen, gleichmäßiger über die an dem Tag verfügbaren Züge verteilt, als das ohne Zugbindung der Fall wäre. Andererseits kann die Bahn abschätzen, wie viele Personen mit einem bestimmten Zug fahren werden, und dadurch eine entsprechende Anzahl Waggons zur Verfügung stellen.
Somit ist die Zugbindung keine Marketing Erfindung, sondern ein Mittel, um das Bahnfahren für alle angenehmer zu gestalten (freie Sitzplätze!) und Kosten durch unnötige Waggons zu sparen.
Soweit ich weiss, gilt die Zugbindung nur fuer Fernverkehr (IC, EC und ICE). Wenn jemand weiss, dass das stimmt, bitte dazuschreiben. Daniel
- Nein! Ich fahre öfters von Berlin nach Hoyerswerda. Hierbei benutze ich ausschließlich RE, RB und evtl. S-Bahn, trotzdem kann ich jedes Mal ein Sparangebot buchen (29 € statt 35,70 €). Insofern gilt wohl die Zugbindung auch für den Nahverkehr, selbst wenn kein IC/EC/ICE mit dabei ist. Grüße, ein Gastleser (nicht signierter Beitrag von 188.103.193.253 (Diskussion) 02:45, 8. Nov. 2014 (CET))
Zugbindung genau erklären
[Quelltext bearbeiten]gilt die Bindung für genau eine Zugverbindung an einem bestimmten Tag + bestimmte Uhrzeit ? --Bugert 23:11, 24. Aug. 2008 (CEST)
- Genau so... Du legst dich bei der Zugbindung auf genau einen Zug (an einem Tag zu einer gewissen Uhrzeit lt. Fahrplan, Verspätungen ausgenommen) fest. Für einen anderen Zug müsstest du nachlösen (also z.B. statt um 9 Uhr den um 11 Uhr) bzw. ein neues Ticket kaufen...
- "Normale" Fahrkarten hingegen sind "nur" auf den Tag bzw. einen Gültigkeitszeitraum (im nat. Verkehr 2 Tage Hin, 1 Monat Rück, im internat. Verkehr tw. länger) und eine Strecke festgelegt, nicht aber auf bestimmte Züge. (man könnte also sowohl um 9 Uhr als auch um 11 Uhr fahren).
- Eigentlich sagt der Name des Artikels ja schon, dass es sich um eine Bindung an einen ganz speziellen Zug (und da meine ich jetzt an einem Tag zu einer gewissen Uhrzeit) handelt. -- ReneRomann 11:04, 26. Mär. 2009 (CET)
Kritik an der Zugbindung
[Quelltext bearbeiten]Habe den Artikel zur besseren Erklärung ergänzt. Was nun noch fehlt wäre der Unterschied zu Festpreisangeboten u.a. im Hochgeschwindigkeitsverkehr (Thalys,...). Ist doch auch eine Zugbindung, aber mit Reservierungspflicht und das zum Pauschalpreis. Wer Lust hat, und sich damit besser auskennt, könnte da noch was ergänzen. --129.70.12.59 13:48, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Danke. Ich habe indes den "Kritik"-Block als Verstoß gegen das Grundprinzip des neutralen Standpunkts wieder herausgenommen. --bigbug21 17:35, 12. Jul. 2010 (CEST)
- Ich habe den Kritik-Abschnitt wieder entfernt, da dieser (wie Bigbug21 schon schrieb) nicht neutral formuliert ist.
- Wenn ich mich auf einen Zug festlege, dann weiß ich das vorher auch - und erhalte dafür z.B. einen Rabatt im Fahrpreis. Jetzt mit dem Gegenargument zu kommen und zu sagen, dass man drauf zahlt, wenn man den Zug nicht mehr erreicht, hat nichts mehr mit Neutralität zu tun, sondern verdreht schlichtweg die Tatsachen.
- Weiterhin ist die Bahn auch NICHT für die Anreise zum Bahnhof verantwortlich. Es liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden, rechtzeitig am Bahnhof zu sein. Vergleichen kann man das auch mit der gängigen Praxis beim Flugzeug. Sicherlich ist es sarkastisch zu sagen, dass man dann ja früher los muss, aber wenn man weiß, dass man z.B. in der Hauptverkehrszeit unterwegs ist, dann lässt man sich dementsprechend mehr Luft.
- Auch darf man jetzt keinesfalls irgendwelche "Komfortbeeinträchtigungen" anführen - denn i.d.R. fährt auch ein Fahrgast mit einer Fahrkarten zum Normalpreis NICHT einen Zug (meist eine oder sogar zwei Stunden) später, nur weil der angedachte Zug einige Komfortbeeinträchtigungen mit sich bringt.
- Und was die Sitzplatzauswahl anbetrifft: Wie oft denn noch: Eine Fahrkarte bei der Bahn ist KEINE Sitzplatzreservierung, geschweige denn eine Sitzplatzgarantie. Mit der Fahrkarte erwirbt man lediglich die Berechtigung zur Beförderung - aber KEINE Garantie auf einen Sitzplatz. Erst eine Sitzplatzreservierung (gegen Aufpreis!) hilft da weiter. Wer sich diesen Aufpreis natürlich spart, muss am Ende damit leben, eventuell auf dem Puffer zu stehen.
- So - und jetzt bitte ich darum, dass der Kritik-Block in der ursprünglichen Form NICHT wieder reineditiert wird - es gehört ein neutraler Standpunkt dazu. -- ReneRomann 08:30, 14. Jul. 2010 (CEST)
- Ich habe den Kritik-Abschnitt wieder entfernt, da dieser (wie Bigbug21 schon schrieb) nicht neutral formuliert ist.
Über Neutralität kann man durchaus streiten. Obige Darstellungen betrachte ich in mehreren Punkten keinesfalls als neutral.
Es ist ein Unterschied, ob man „auf eigene Verantwortung“ per Auto etc. zum Startbahnhof anreist, oder per ÖPNV. Die Bahn bietet im Internet durchgehende Fahrplaninformationen von Haustür zu Haustür incl. innerstädtischem Verkehr an. Das dabei keinerlei Verantwortung seitens der Bahn für die Straßenbahn (etc.) übernommen wird, ist nicht aus den Bedingungen für Spartickets ersichtlich.
I.d.R. fährt auch ein Fahrgast mit einer Fahrkarten zum Normalpreis NICHT einen Zug (...) später. Was ist das für eine Vorstellung seitens der gerade gemachten Erfahrungen mit völlig überhitzten Fernzügen. Die Zugbindung „verbietet“ Reisenden ein Ausweichen auf annehmbarere Reisebedingungen, da ein Zugwechsel eine komplett neue Fahrkarte nötig macht. Auch eine vorübergehendes Unwohlsein von Reisenden (oder Kindern) gestattet keine Fahrtunterbrechung und Weiterfahrt mit Folgezügen. Das sind nachvollziehbare Kritikpunkte, die gerade bei geforderter Neutralität angegeben werden müssen. Die Streichung dieser Kritik verstößt gegen Neutralität!
Ein Vergleich mit dem Flugverkehr hat Grenzen: Ein Hauptvorteil einer Eisenbahn besteht gerade darin, freizügig Reisen zu können. Die Zugbindung setzt gerade diesen äußerst wichtigen Punkt außer Kraft. Ermäßigungen können auf anderen Kriterien beruhen - keine andere Bahnverwaltung in Europa setzt für preiswerte Tarifangebote auf Zugbindungen. Festpreise im Hochgeschwindigkeitverkehr beruhen auf Reservierungspflicht, hier verfallen Reservierungszuschläge nicht Beförderungsentgelte (keine Zahlung ohne Leistung wie bei verfallenden Tickets durch Zugbindung). --129.70.6.54 08:52, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Das mag ja alles stimmen und ich würde auch einiges von dem was du sagst unterschreiben – jedoch haben wir als Wikipedia-Autoren eine rein darstellende Funktion. Nach WP:NPOV und WP:WWNI (Punkte 2 und 5) verbietet es sich uns, Vor- und Nachteile aufzustellen oder irgendwie zu interpretieren. Die Darstellung häufiger Kritik anhand entsprechender Quellen ist dagegen jederzeit sehr willkommen. --bigbug21 09:52, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Das heißt also, man kann Internetfahrpläne Haustür – Haustür nachweisen und dann die Aussage „Der Nahverkehr im Vor- und Rücklauf ist einbezogen“ nehmen und daraus nicht schließen, das hier ein Unterschied zur individuellen Anreise besteht, der eine neutrale Kritik rechtfertigt (keine Freistellung wegen verspätetem innerstädtischen Nahverkehr) ?--129.70.6.74 10:59, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Idealerweise sollte hier in Fachartikeln vorgebrachte, fundierte Kritik zusammengefasst werden. --bigbug21 13:58, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Was den Quote von mir anbetrifft:
- Ich habe bisher kaum Leute gesehen, die sich freiwillig eine oder zwei Stunden auf den Bahnhof setzen, nur um einem vollen Zug auszuweichen. Einfach aufgrund des Zeitverlustes und der Ungewissheit, ob der nächste Zug a) überhaupt kommt und b) die Reisebedinungen besser sind.
- Und eine Aufhebung der Zugbindung ist jederzeit durch die Bezahlung der Differenz zum Normalpreis hin möglich - wobei man natürlich dann jeglichen preislichen Vorteil gegenüber dem Normalpreis verliert.
- Fakt ist also: Entweder man lebt mit den Einschränkungen und bekommt dafür einen "Rabatt" oder man kann damit nicht leben - und dann kauft man halt Tickets zum Normalpreis.
- Die Konditionen bestimmt der Anbieter - und nicht der Kunde.
- Und was die Anreise anbetrifft:
- In den Bedingungen des Tickets steht klipp und klar drin, dass das EVU nur zwischen Abgangs- und Zielbahnhof der Ansprechpartner ist. Wie man zum Abgangsbahnhof gelangt - und wie man vom Zielbahnhof wegkommt, ist NICHT Bestandteil des abgeschlossenen Beförderungsvertrages.
- Was allerdings geht: Wenn man z.B. per Taxi zum Bahnhof fährt und das Taxi eine Panne hat und man deshalb den Zug verpasst, kann man das Taxiunternehmen für die Differenz des Fahrpreises bei der Bahn verantwortlich machen - nicht aber die Bahn. Hier kommt es auf den Zusammenhang zwischen den Beförderungsunternehmen an.
- Und was die Zugbindung in anderen Ländern anbetrifft: Die Reservierungspflicht (wie z.B. für Fernzüge in Italien) - stellt ebenfalls eine Art der Zugbindung dar, da dort kein Zug des Fernverkehrs ohne entspr. Reservierung (d.h. Platzkarte!) genutzt werden darf. Also kann man dort auch nicht ohne Weiteres mit einem anderen Zug fahren.
- In Deutschland können wir uns eher glücklich schätzen, dass die Reservierungspflicht für Fernzüge noch nicht eingeführt wurde, als über die Zugbindung von Sparpreistickets - welche auch noch stark kontingentiert sind! - herumzumosern. -- ReneRomann 14:51, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Idealerweise sollte hier in Fachartikeln vorgebrachte, fundierte Kritik zusammengefasst werden. --bigbug21 13:58, 15. Jul. 2010 (CEST)
- Das heißt also, man kann Internetfahrpläne Haustür – Haustür nachweisen und dann die Aussage „Der Nahverkehr im Vor- und Rücklauf ist einbezogen“ nehmen und daraus nicht schließen, das hier ein Unterschied zur individuellen Anreise besteht, der eine neutrale Kritik rechtfertigt (keine Freistellung wegen verspätetem innerstädtischen Nahverkehr) ?--129.70.6.74 10:59, 15. Jul. 2010 (CEST)
Bestätigung nicht mehr notwendig?!
[Quelltext bearbeiten]Die nervige Suche nach Schaffner bzw. Warten am Servicepunkt für die Bestätigug bzw. Aufhebng der Zugbindung ist meines Wissens nach nicht mehr nötig. Habe mal gesucht und das gefunden: https://www.bahn.de/faq/view/pk/de/buchung/zugbindung.shtml "enn Sie durch Verschulden der DB Ihren Anschlusszug nicht erwischen oder allgemein eine Verspätung von mehr als 20 Minuten erwartet werden muss, wird die Zugbindung automatisch aufgehoben. Sofern die Zeit reicht, können Sie sich bei einem Zugbegleiter oder Mitarbeiter an einer DB Information wegen einer schriftlichen Bestätigung melden, dies ist aber nicht zwingend erforderlich." Gilt offenbar auch für verspätete Nahverkehrszüge auch anderer Anbieter. Wenn das jemand bestätigen kann, unbedingt in den ARtikel einfügen. M∞sfrosch 18:42, 23. Aug. 2018 (CEST)
International
[Quelltext bearbeiten]Gibt es das sonst noch wo? Sprachversionen fehlen. --2003:C6:1725:C700:185D:5520:A9B:D2E7 10:34, 11. Nov. 2022 (CET)