Diskussion:Zulage für Fallschirmspringer
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Salier100 in Abschnitt Begriff
Begriff
[Quelltext bearbeiten]Wieso heißt es "Zulage für Fallschirmspringer", wenn man sofort und harsch korrigiert wird, es heiße "Fallschirmjäger!", denn "-springer" seien Zivilisten? ... fragt sich GT (Butter bei die Fische!) 15:05, 11. Mär. 2017 (CET)
- Die Zulage gilt auch für Soldaten, welche zwar regelmäßig ihren Sprungdienst ausüben, aber nicht zu Fallschirmjägereinheiten gehören z.B. Fernspäher, Kampfschwimmer usw.
Fallschirmspringer bedeutet nicht zwangsläufig = zivil. (nicht signierter Beitrag von S. J. Miba (Diskussion | Beiträge) 09:35, 13. Mär. 2017 (CET))
- Aha, vielen Dank. Aber dann gibt es Fallschirmspringer bei der BW und die reflexartige Kritik ist falsch. Interessant. Ich merk mir das mal. Gruß, GT (Butter bei die Fische!) 13:29, 13. Mär. 2017 (CET)
- Die Zulage gibt es für zwei Personengruppen (Steht doch auch im Artikel). Militärische Fallschirmspringer, deren Einheit einen entsprechend Auftrag hat, z.B Kampfschwimmer, Luftlandepioniere, kampfretter, Spezialkräfte und eben auch Fallschirmjäger und und und. Individuen, die zum Erhalt der Fallschirmsprungfähigkeit verpflichtet sind. Dieser Fokus auf Fallschirmjäger ist Theoriefindung. Sie werden in der Verordnung nicht mal genannt. --Salier100 (Diskussion) 06:15, 30. Jul. 2020 (CEST)
- Aha, vielen Dank. Aber dann gibt es Fallschirmspringer bei der BW und die reflexartige Kritik ist falsch. Interessant. Ich merk mir das mal. Gruß, GT (Butter bei die Fische!) 13:29, 13. Mär. 2017 (CET)