Diskussion:Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
Es wird meines Erachtens der Eindruck erweckt als benötigten Fußgänger eine Erlaubnis um am Straßenverkehr teilzunehmen. Was soll denn das? --ALE! ¿…? 10:22, 8. Apr. 2009 (CEST)
- Ist aus meiner Sicht eindeutig erklärt: „Sie bezeichnet das Zulassungsverfahren für Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr und bezeichnet die Zulässigkeit der Teilnahme einer (natürlichen) Person am öffentlichen Verkehr“. --Detlef ‹ Emmridet › 00:05, 9. Apr. 2009 (CEST)
Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG
[Quelltext bearbeiten]Stimmt es, dass die Umsetzung dieser Richtlinie in Deutschland schon erfolgt ist? U.a. schreibt diese Richtlinie ja vor, dass Führerscheine der Klassen A und B (sowie der ganzen abgeleiteten Klassen wie BE usw.) eien Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben, aber die Mitgliedsstaaten auch Führerscheine bis zu 15 Jahren Gültigkeit ausgeben dürfen. Davon ist aber in §23 der Verordnung [1] noch nichts zu lesen. Die Umsetzung muss ja bis zum 19. Januar 2013 in Kraft sein, und soweit ich das sehe, ist das bislang noch nicht der Fall. --Hansbaer 11:49, 16. Nov. 2010 (CET)
Falsches Lemma / erklärt Lemma nicht / Begriffsetablierung -> Löschkandidat
[Quelltext bearbeiten]Keine Person braucht eine "Zulassung" = vorherige Genehmigung, wenn sie am Straßenverkeht teinehmen will. Wer eine Zulassung braucht, sind die Führer von KFZ und Mofas und das nennt sich Führerschein bzw. Fahrerlaubnis. Das Lemma existiert schlicht nicht, weder im Sprachgebrauch noch in offizielle Regelungen.--Chianti (Diskussion) 22:44, 7. Aug. 2019 (CEST)