Diskussion:Zurechnungszeit

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 95.89.55.223
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humbug der artikel: zurechnungszeit gilt bis 60. lebensjahr. aber wikipedia ist ja auch ein medium für halbwissende. und keiner will für wikipedia verantwortung übernehmen - irrsinn mit methode also. dafür geistern admins mit dogmatischen verhaltensweisen herum. . . (nicht signierter Beitrag von 87.170.119.160 (Diskussion | Beiträge) 14:54, 15. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Nach § 59 Abs. 2 Satz 2 SGB VI ist dies zwar tatsächlich so. Für Renten, die bis 31.12.2000 begannen, endete die Zurechnungszeit mit dem 55. Lebensjahr zuzüglich eines Drittels der Zeit zwischen dem 55. und 60. Lebensjahr. Für Renten, die in der Zeit vom 01.01.2001 bis 01.12.2003 begonnen haben, wurde nach der Übergangsregelung § 253a SGB VI der Umfang der Zurechnungszeit nach dem 55. Lebensjahr schrittweise erhöht. Maßgeblich war die Anlage 23 des SGB VI.
ich habe das mal reineditiert. (nicht signierter Beitrag von 95.89.55.223 (Diskussion) 18:40, 23. Mai 2010 (CEST)) Beantworten