Diskussion:Zwangsadoption

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Letzter Kommentar: vor 7 Monaten von Helga Wiki in Abschnitt Bausteine Schweiz raus?
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Bausteine Schweiz raus?

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Ich habe Informationen sowie Einzelnachweise ergänzt, m.E. könnten die beiden Bausteine in der Rubrik Schweiz jetzt entfernt werden, oder? Grüße von Helga Wiki (Diskussion) 11:37, 20. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Kategorien (2009)

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Warum soll die Kategorie:Geschichte Australiens falsch sein?--Rita2008 15:19, 19. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Überarbeiten

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siehe http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Benutzerin_Diskussion:Rita2008&oldid=101624838#http:.2F.2Fde.wikipedia.org.2Fw.2Findex.php.3Ftitle.3DZwangsadoption.26diff.3Dprev.26oldid.3D73277768 --Zulu55 (Diskussion) 16:05, 3. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

In der Schweiz ist das Thema Zwangsadoptionen "aufgearbeitet" worden bis Anfang der 1980er Jahre wurden Frauen ohne Urteile ins Gefängnis gesteckt und mussten ihre Kinder dort zur Welt bringen. Die Kinder wurden dann weggenommen. Auf Youtube gibt es viele Videos. PM Gillard hat sich für australische Zwangadoptionspraktiken entschuldigt. Auch die flämische Regierung hat sich letztes Jahr offiziell entschuldigt für Zwangsadoptionen bis Ende der 1980er Jahre. (nicht signierter Beitrag von User31584 (Diskussion | Beiträge) 23:48, 16. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

In der BRD gab es auch fragwürdige Adoptionspraktiken bei Kindern von fabrigen amerik. Soldaten und deutschen Frauen. Es gibt hierzu auf Youtube Berichte und es wurde auch einmal in der dänischen Version einer Sendung zum Thema "vermisste Angehörige" thematisiert. Ich glaube die ersten Adoptivkinder in Dänemark kamen in den 1960er Jahren aus Deutschland und waren eben farbige Deutsche, die aus "rassistischen Gründen" möchte ich fast sagen außer Landes geschafft wurden. (nicht signierter Beitrag von User31584 (Diskussion | Beiträge) 01:45, 17. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Es gibt auch andere Beispiele, siehe Entrechtete Mütter: Zwangsadoptionen in der Bundesrepublik --Kulturkritik (Diskussion) 01:40, 22. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

England muss da auch rein

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Die haben auch heute noch mehr als 3000 Zwangsadoptionen http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-en.asp?fileid=21567&lang=en --Klaus zinser (Diskussion) 00:10, 3. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ob England da auch rein muss, weiß ich nicht, aber denke mal Irland auf alle Fälle. Den Film Philomena dürften ja wohl die meisten kennen, zumal er ja noch im Fernsehen lief, als alle Menschen in diesem Land TV-Empfang hatten. Habe noch einen Link gefunden, der viell. beim Artikelausbau oder unter Weblinks Verwendung finden könnte. Fredi Lerch: Zwangsadoption Vielleicht findet sich ja jemand, der Artikel könnte einen Ausbau vertragen. Adelfrank (Diskussion) 12:47, 14. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Lemma

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Das Lemma sollte eher Kindeswegnahme und Zwangsadoption heißen, denn nur ein Teil der Kinder wurde adoptiert. Unter die Definition "Herausnahme von Kindern aus den Herkunftsfamilien und der Fremdplatzierung in Pflegefamilien" fallen all die Kinder nicht, die in staatlichen oder privaten Einrichtungen gelangt sind.

Insbesondere muss man hier sehen, dass selbst dann, wenn die Eltern geflohen/verhaftet/getötet/umgekommen sind, die Obhut und/oder Kenntnis über den Aufenthaltsort der Kinder immer noch Sache der übrigen Familie ist. Es stehen da also politische Motivationen dahinter, die im Artikel auch mehr beleuchtet werden könnten.

Die Anlage eigenständiger Artikel wäre in der langfristigen Perspektive sinnvoller. Die Materiallisten am Ende des Artikels sind länger als der Inhalt. Die Aufarbeitung Land für Land böte sich also an. -- Heimkinderverband (Diskussion) 16:57, 9. Jul. 2017 (CEST)Beantworten

Statt "Kindeswegnahme" finde ich "Kinderverschleppung" sprachlich besser, für die zahlreichen Fälle, in denen es nicht zur Adoption kommt.--Eisbaer44 (Diskussion) 18:05, 17. Jul. 2019 (CEST)Beantworten
Das Adoptionsrecht ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. In der Einleitung war zunächst aber nur von Pflegefamilien die Rede - das ist nicht mit Adoption gleichzusetzen. --Kulturkritik (Diskussion) 01:42, 22. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

"SPIEGEL 01.08.1983: „Kinder-Gulag“ im Sozialstaat Schweden

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Neben England fehlt insbesondere Schweden! http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14019042.html KDW --(nicht signierter Beitrag von 2003:d6:f3c2:b000:b939:98f7:4b1c:d1df (Diskussion) 18:49, 9. Dez. 2018‎)

Belgien und Kongo

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Sollte eingefügt werden, mir fehlt die Zeit dazu:

Wie man sieht, zwei verschiedene Vorgänge: 1. Verschleppung angeblicher Waisen aus Heimen im Kongo nach Belgien im Zuge der Dekolonisation, vermutlich um eine Kompradoren-Kaste heranzuziehen zwecks späterer Machtübernahme 2. Zur Verschleierung der außerehelichen sexuellen Aktivitäten von Weißen im Kongo bis heute

weitere quellen:

"DDR" kommt erheblich zu kurz

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Das Thema "Kindesentführung in der DDR" kommt im Artikel erheblich zu kurz und hat eigentlich einen eigenen Hauptartikel verdient. Neben den "rechtsförmigen" Zwangsadoptionen gab es mutmaßlich auch noch die Praxis, Eltern einen Kindstod vorzutäuschen, das Kind zu entführen und, auch nach DDR-Recht illegal, mit einer erfundenen neuen Identität als leibliches Kind neuen "Eltern" zu übergeben. Dazu müßten mehrere Personenstandsfälschungen vorgenommen werden:

  1. mußte für das Kind ein falscher Totenschein ausgestellt werden.
  2. erhielten die neuen Eltern eine Geburtsurkunde, außerdem wurden medizinische Daten des Kinds beim zuständigen Rat des Kreises für Gesundheit angelegt; darin sind u. a. Geburtstag, Geschlecht, Geburtsgewicht, Befunde beim Neugeborenen, Daten über Vorsorgeuntersuchungen enthalten.

Und diese Daten ermöglichen es, solche Fälle aufzudecken. Viele dieser Daten waren nämlich im Zentralen Personendatenverzeichnis der DDR erfaßt, von der relevante Teildateien jetzt mit folgenden Signaturen im Bundesarchiv zugänglich sind:

  • DE 2 MD 008 „Totgeborene-Gestorbene Säuglinge bis zu 1 Jahr“
  • DE 2 MD 009 „Verstorbene Säuglinge ab 1 Jahr oder älter“

Der Witz dabei ist: die Behörden sowie die neuen Eltern hatten natürlich ein Interesse an der optimalen Versorgung und Entwicklung der aufgenommenen Kinder. Dafür ist es sinnvoll, daß den im Gesundheitswesen Tätigen zutreffende medizinische Daten zur Verfügung stehen. Logischerweise wurden also für die erfundenen Identitäten kurzerhand die erhobenen Daten der entführten und für tot ausgegebenen Kinder übernommen. Und dadurch entstehen in der Datenbank dann "statistische Zwillinge", also lebende Kinder, die biologisch mit anderwo verstorbenen identisch sind. Nun ist es heutzutage möglich und wurde auch durchgeführt, die Datei der Lebengeborenen (und entsprechend standesamtlich erfaßten Kinder) nach solchen "Wiedergängern" vorgeblich verstorbener Kinder zu durchsuchen, was beim Bundesarchiv auch gemacht wurde und zu zahlreichen Verdachtsfällen von Kindesentführungen geführt hat. Das Ganze fällt insofern unter Staatskriminalität, als die erforderlichen Manipulationen von Personenstandsdaten praktisch nur unter Mitwirkung der Staatssicherheit denkbar waren und also eben auch nur Eltern betraf, die irgendwie als unzuverlässig oder systemfeindlich eingestuft wurden. Aber dieses Vorgehen des Für-tot-Erklärens war für den Staat natürlich eine attraktive Alternative zum rechtsförmigen Zwangsadoptionsverfahren, weil es "geräuschloser" und aus damaliger Sicht nicht nachweisbar durchgeführt werden konnte. Ich weiß aus sicherer Quelle, daß diese Vorgehensweise den Opferverbänden und der Bundesregierung bekannt ist; daß das öffentlich kaum wahrgenommen wird bzw. unbekannt ist, mag mit Opferschutzgesichtspunkten zu tun haben. Es ist schließlich schlecht vorstellbar, daß eines Tages einem nichtsahnenden Bürger von der Behörde "Guten Tag, Frau Meier, wir haben herausgefunden, daß Ihre Eltern gar nicht Ihre Eltern sind, sondern Kriminelle, die Ihre Position in der DDR dafür ausgenutzt haben, Sie Ihren wahren Eltern zu rauben" mitgeteilt wird. --95.112.102.186 22:36, 23. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Eine jünst vielgelobte literarische Verarbeitung finden die Vorgänge in Matthias Jüglers Roman Maifliegenzeit (2024). Im Interview mit Denis Scheck (Druckfrisch, 21. April 2024) wird die Zahl von 2000, im ZDF-Videotext (Tafel 329) Tausende unbewiesener Verdachtsfälle genannt.
Gruß, --Wi-luc-ky (Diskussion) 00:43, 22. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Bundesrepublik

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Aus dem Artikel: "Eine Geschichte, die Teil einer bundesdeutschen Vergangenheit ist, in der Moral, oder das, was man dafür hielt, über allem stand. " "Nicht verheiratet zu sein genügt, der Mutter 1960 ihre Tochter wegzunehmen, bestätigt die Rechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen. " "aber am amtlichen Vormund führte für die ledigen Frauen kein Weg vorbei, erklärt die Familienrechtsexpertin Dagmar Coester-Waltjen. „Das Kind stand immer unter Vormundschaft. Das war bis 1970 so. Und auch danach war die elterliche Sorge der nichtehelichen Mutter eingeschränkt. " - Also sicher kein Einzelfall, auch wenn der dort erzählte Fall besoders krass ist. --Rita2008 (Diskussion) 19:10, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Theoriefindung ist nicht erwünscht, Zahlen bitte.--Tohma (Diskussion) 19:16, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Hier [1] wird ein Journalartikel abgedruckt, in dem es in Kptl. 4 umfangreicher um das Thema geht. Dort ist nicht von "Zwangsadoption" die Rede, aber von unzureichender Beratung und Unter-Druck-Setzung der leiblichen Mütter. In dieser Dissertation [2] werden nach meiner schnellen Durchsicht /Schlagwort-Suche keine vergleichbaren Fälle wie der in dem Deutschlandfunk-Artikel genannt. In dieser Hochschulschrift [3] steht, dass (bis 1962?) ledige Mütter "nur die Personensorge aber kein Recht auf gesetzliche Vertretung" hatte. In dieser Publikation des DJI [4] habe ich auch nichts gefunden. Generell muss es aber nicht erst im Artikel erscheinen, wenn es Statistiken dazu gibt, sondern, wenn es (wissenschaftliche) Belege gibt und/oder einen relevanten Diskurs zu dem Thema gibt. Grüße --X2liro (Diskussion) 20:22, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

entsprechend die Überschrift mangels vorhandener Belege angepasst. --Kulturkritik (Diskussion) 03:44, 19. Jun. 2022 (CEST)Beantworten