Diskussion:Zweckgesellschaft

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Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von Hilderather in Abschnitt Wenig belegt
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Den angesprochenen Artikel von Lütge habe ich im online - archiv der Zeit nicht gefunden.

Kritik

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Habe den Absatz "Kritik" entfernt, da zu laienhaft. Natürlich waren SPV schon vor IKB "auch wirtschaftlich interessierten" nicht unbekannt - der Satz ist einfach Blödsinn, was war das nochmal bei Enron? Die Bilanzierungshinweise bzgl. Risikoauslagerung gehen in die richtige Richtung - aber bitte von jemandem schreiben lassen, der sich damit auskennt. -- Pischdi >> 13:36, 13. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Abschnitt ist ja wieder da, aber nicht belegt. Hier fehlen Quellen. Löschen oder belegen. Auch Rest des Artikels braucht Vereinfachung & redaktionelle Überarbeitung.--Hilderather (Diskussion) 15:35, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten

Auflösung

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"Nach Erreichen ihres Zwecks kann die Gesellschaft aufgelöst werden."

Dieser Satz ist missverständlich, da der Zweck auch dauerhafter Natur sein kann. Die Weltbank beispielsweise ist eindeutig eine Zweckgesellschaft, ohne dass ihre Auflösung zu einem absehbaren Zeitpunkt in Betracht käme.--80.141.201.229 22:34, 9. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Es wäre nett, wenn sich jemand deswegen zurückäußern würde. Ich warte jetzt schon seit über einem Jahr auf Antwort. Der Satz ist bis heute unverändert geblieben.--80.141.253.138 11:49, 23. Mai 2010 (CEST)Beantworten

"Kann" ist eindeutig fakultativ und daher bei grammatischer Auslegung nicht missverständlich, sondern klar definiert.--Moxter 13:32, 24. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Dann ist es eine Aussage ohne Wert. Denn die Zweckgesellschaft kann auch vor (= ohne) Erreichen ihres Zwecks aufgelöst werden.--80.141.228.80 16:13, 25. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Wenig belegt

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Artikel ist wenig belegt. Geht trotzdem zum Teil sehr tief in Materie rein. Für Enzyklopädie etwas verständlicher aufbereiten und belegen! --Hilderather (Diskussion) 15:52, 3. Mai 2024 (CEST)Beantworten