Diskussion:Zweitstimme

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 85.181.125.117 in Abschnitt Nur eine Stimme
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Nur eine Stimme

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SOllte man nicht aus erst und zweitstimme eine einzige machen??? dann könnten die bürger bestimmen, wer im bundestag ist und wer nicht... dann wär doch alle durchsichtiger und demokratischer..

Durchsichtiger: ja, demokratischer: ? Harry8 14:42, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die 5%-Hürde ist Grundgesetzkonform. Die Zweitstimme ist nicht durch das GG abgedeckt, widerspricht Artikel 38 und bedürfte juristisch eigentlich einer Überprüfung:

Artikel 38 Grundgesetz: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.--HistEditWizard

Hat das Bundesverfassungsgericht schon öfter entschieden und zuletzt im Urteil zur Sperklausel im Europawahlrecht wiederholt. --85.181.125.117 23:41, 17. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Kann mal jemand eines der Urteile hier reinstellen? Das wäre nett, danke! --HistEditWizard

Überarbeiten

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Der Artikel scheint mir insofern nicht „deutschlandlastig“ zu sein, als ich den Begriff „Zweitstimme“ wirklich nur aus Deutschland kenne, aber das sollte aus dem Artikel auch deutlicher hervorgehen. Außerdem: die Zweitstimme entscheidet über die Mandatsstärke von Parteien? Das tut die Erststimme auch, nur eben anders. Da muss mal ein Experte ran. --Georg Messner 08:49, 15. Dez 2005 (CET)

Zweitstimmen gibt es auch in Schottland oder Neuseeland. Dort nennt man sie sinniger party vote. --Braunbaer 12:43, 15. Dez 2005 (CET)
Um die Diskussion nur mal wieder ins Leben zu rufen wollte ich ne Anmerkung machen. Die Zweitstimme als solche sollte schon explizit für Deutschland erklärt werden, mit einem Absatz der auf die ähnliche "Party Vote" - in besagten Ländern - verweist, dort könne man das Konzept nochmal generell erläutern. --217.80.223.95 22:19, 13. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

zu kompliziert.

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Hallo,

ich komme nicht Deutschland. Ich will aber was lernen über den aufbau der Wahlen. Ich glaube nicht, dass es an der Sprache liegt. Ich verstehe kaum. Warum gibt es kein Beispiel aus letzter Wahl? Jo

Proporzmandate

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Bei Google findet man unter "Proporzmandat" nur eine Handvoll treffer. Ich bin mir gar nicht sicher ob es diesen Begriff überhaupt gibt. Vielleicht sollte jemand, der sich besser mit dem Wahlrecht auskennt, den Artikel nochmal anschauen.

Der Begriff stammt aus der Schweiz. Harry8 14:41, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Beispiele für verworfene Zweitstimme

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Könnte jemand mal ein paar Beispiele nennen, wie man seine Kreuze bei Erst- und Zweitstimme verteilen würde, dass § 6 Absatz 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes eintritt und die Zweitstimme nicht gewertet würde. Wie kommt ein Direktkandidat in die Liste der Erststimme, wenn seine Partei garnicht zur Landesliste zugelassen ist oder er keiner Partei angehört, und in welcher Zeile taucht er auf der Liste auf? -- Harry2o 10:35, 11. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Die Zweitstimme ist dann in dieser Beziehung völlig egal. Und die Erststimme muss halt an einen Kandidaten ohne zugehörige Landesliste (also ohne Eintrag in der Zweitstimmenspalte daneben) gehn. Solche Kandidaten finden sich auf dem Stimmzettel (in alphabetischer Reihenfolge nach Parteinamen bzw. Kennwörtern) ganz unten. Faktisch sind solche Kandidaten aber zurzeit chancenlos, so dass dieser Fall vermutlich nirgends eintreten wird. In manchen Wahlkreisen gibts auch keine. Zur Zulassung siehe Bundestagswahlrecht #Kreiswahlvorschläge (kryptisch formuliert und im Detail falsch, aber das Prinzip stimmt). --84.151.7.207 11:36, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Bisher wurden nur 1949 insgesamt drei Einzelbewerber in den Bundestag gewählt. Damals gabs jedoch noch keine Erst- und Zweitstimmen. Die Tatsache jedoch, dass die Wahl von Direktkandidaten einer Partei, die nach dem Zweitstimmenergebnis nicht im Bundestag vertreten wäre, dazu führt, dass die Zweitstimmen der Wähler dieser Direktkandidaten gelten, könnte (natürlich nur gedanklich, de facto wohl höchst unwahrscheinlich) zu skurrilen Ergebnissen führen. Harry8 14:39, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Inwiefern? Dieser (allgemeinere) Fall ist ja 2002 tatsächlich eingetreten. --84.151.7.207 15:37, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Das war ja ein Normalfall.
Ich denke an folgenden natürlich völlig hypothetischen Fall:
Die FDP stellt nur Kandidaten für die Direktwahl auf und bittet ihre Wähler mit der Zweitstimme die CDU/CSU zu wählen.
Die CDU/CSU bittet ihre Wähler, die Direktkandidaten der FDP zu wählen, zumal keine Kandidaten der CDU/CSU aufgestellt werden.
Jetzt gäbe es nur vier Parteien mit mehr als fünf Prozent der Stimmen, z. B.:
CDU/CSU: 40%, SPD: 36%, Grüne: 12%, Linke: 12%.
Mandate zus. CDU/CSU FDP SPD Grüne Linke
Gesamtmandate 625 200 125 180 60 60
Direktmandate 250 0 125 120 1 4
Listenmandate 375 200 0 60 59 56
In den Gesamtmandaten sind 125 Überhangmandate der FDP enthalten, die nach dem derzeitigen Wahlgesetz nicht ausgeglichen werden.
Im Normalfall sähe bei dann 32% für die CDU/CSU und 8% für die FDP das Ergebnis so aus:
Mandate zus. CDU/CSU FDP SPD Grüne Linke
Gesamtmandate 500 160 40 180 60 60
Fazit:
Angenommen, das Parlament habe im Normalfall 500 Sitze, dann könnten CDU/CSU und FDP zusammen regieren, obwohl sie nur zusammen 40% der Stimmen erreichen(, bei diesem für diese Parteien ungünstigen fiktiven Ergebnis).
Zugegeben: Die Wählerinnen und Wähler würden dieses Spielchen nicht mitmachen. Es ist und bleibt reine Fiktion. Aber unser bisheriges Wahlsystem hätte solch ein Ergebnis hervorbringen können, und das nur, weil die Zweitstimmen derjenigen, die die FDP-Kandidaten direkt gewählt haben, dennoch für die CDU/CSU gezählt hätten, und weil es für die Überhangmandate der FDP keine Ausgleichsmandate gibt. (Die FDP ist ja nicht über 5% gekommen, nicht mal über 0%.)
Harry8 16:30, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Mit Ausgleichsmandaten säh es so aus:
Mandate zus. CDU/CSU FDP SPD Grüne Linke
Gesamtmandate 750 250 125 225 75 75
Direktmandate 250 0 125 120 1 4
Listenmandate 375 200 0 60 59 56
Ausgleichsmandate 125 50 0 45 15 15
Aber zugegeben: Wonach soll man die Ausgleichsmandate berechnen, wenn die Partei mit Überhangmandaten 0% der Stimmen erhalten hat?
Ich habe daher ebenso 125 Mandate als Ausgleichsmandate eingesetzt. In diesem Fall hätten CDU/CSU und FDP zusammen bei einem vierzigprozentigen Wähleranteil genau die Hälfte der Sitze erreicht. Aber - wie gesagt - alles nur fiktiv. Die Wirklichkeit sieht wohl nie so aus. Harry8 16:39, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
In deinem Szenario wird die FDP (wie eingangs geschildert) aus der Wertung genommen und erhält ihre Mandate völlig separat von den restlichen; die zugehörigen Zweitstimmen würden nicht gewertet. Du müsstest voraussetzen, dass die FDP schon Listen aufstellt, aber trotzdem keine Stimmen dafür erhält. Dann sind es normale Überhangmandate (nur im Fall von genau 1 oder 2 Mandaten wird das üblicherweise anders interpretiert) mit allen Absurditäten, die halt Überhangmandate mit sich bringen. Ein Ausgleich ist in so einem Extremfall ebenso wenig möglich wie bei Einzelbewerbern.
Das Bundestagswahlrecht schenkt aktuell wenig wahrscheinlichen Extremfällen tradizionell praktisch keine Aufmerksamkeit (erfolgreiche Einzelbewerber sind eine historisch begründete Ausnahme) und ist deshalb immer in Gefahr, ungewollte oder zumindest verfassungswidrige Ergebnisse zu liefern. In wirklichen Extremfällen (die nicht auf Manipulation beruhen) kann eine Wahl auch einfach faktisch sinnlos sein. --84.151.7.207 21:45, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Die FDP müsste keine Listen aufstellen. Das wird nicht verlangt. Alle, die aufgestellt werden, sind Einzelbewerber und dürfen - so viel ich weiß - bzw. müssen sogar einen Zusatz anfügen. Ob das FDP sein darf oder ggf. sein muss, weiß ich nicht. Harry8 22:25, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Oder werden die 125 Sitze für die FDP zunächst von den Gesamtsitzen subtrahiert und nur noch 375 statt 500 Sitze an die übrigen Parteien vergeben? Das kann ich mir nicht vorstellen. Harry8 22:39, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Dann säh' das so aus:
Mandate zus. CDU/CSU FDP SPD Grüne Linke
Gesamtmandate 500 150 125 135 45 45
Direktmandate 250 0 125 120 1 4
Listenmandate 250 150 0 15 44 41
Auch in diesem Fall hätten CDU/CSU und FDP zusammen die Mehrheit. Harry8 23:21, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Ja, ist auch in Bundestagswahlrecht #Sitzverteilung korrekt dargestellt. Damit muss der Bundestag nicht vergrößert werden; andererseits ist das relative Gewicht solcher Sitze noch größer als bei Überhangmandaten. --84.151.7.207 23:24, 12. Sep. 2009 (CEST)Beantworten