Diskussion:Zwischen Welten
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Kritiken
[Quelltext bearbeiten]Wie der gesamte ursprüngliche Artikel stammt auch die Auswahl der Kritiken aus einer Quelle, die einem WP:Interessenkonflikt unterliegt, und ist nicht neutral. Dass hier nicht das komplette Bild wiedergegeben wird, lässt sich beim Studieren einer vollständigeren Kritikenübersicht [1] leicht feststellen. Dass es eine Kritik von hollywoodreporter.com gibt, ist im übrigen keine Sensation bei einem Film, der im Hauptwettbewerb der Berlinale lief. --Sitacuisses (Diskussion) 21:13, 23. Mai 2014 (CEST)
Kriegsgericht
[Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Bundeswehr keine Militär- bzw. Kriegsgerichte. Soldaten unterliegen der zivilen Gerichtsbarkeit. Somit ist entweder die Aussage im Artikel oder auch im Film falsch. Ich kenne den Film nicht. Daher bitte prüfen und ändern. --Ulath (Diskussion) 20:57, 28. Sep. 2016 (CEST)--
In Deutschland existieren jedoch Truppendienstgerichte, vor welchen minderschwere Vergehen von Soldaten verhandelt werden. Strafsachen werden - wie richtig erwähnt - an die Staatsanwaltschaft abgegeben und vor einem zivilen Gericht verhandelt. --Gelke2005 (Diskussion) 21:56, 14. Aug. 2021 (CEST)