Diskussion:Zwitterparagraf
Definition fehlt
[Quelltext bearbeiten]In der Einleitung muss (statt des Begriffs Zwitter) das Lemma definiert sein, das fehlt bisher. Also etwas in der Richtung " Zwitterparagraf ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den 19. Paragraphen des Preußischen Allgemeinen Landrechts, der die Rechte von Menschen ohne eindeutige Geschlechtszuordnung regelte" oder ähnlich.--Berita (Diskussion) 21:21, 24. Okt. 2014 (CEST)
Hallo, Berita, im Prinzip gebe ich Dir Recht. Allerdings zeigt der Artikel doch, daß es auch heute (wieder) eine Regelung gibt, die man als "Zwitterparagraphen" bezeichnen könnte, nämlich den erwähnten § 22 Abs. 3 im Personenstandsgesetz. Ich werde aber gerne mal recherchieren, ob die Bezeichnung für § 19 ALR gebräuchlich war. VG R2Dine (Diskussion) 09:41, 25. Okt. 2014 (CEST)
- Die Bezeichnung war bereits im frühen 20. Jh. üblich und meint in der reichlich vorhandenen Literatur stets den bzw. die einschlägigen Paragraphen des ALR; vereinzelt ist sogar in der englischsprachigen Literatur von "the Zwitterparagraph" die Rede, wenn $ 19 I 1 ALR gemeint ist. Ich habe die Einleitung angepasst. Gruß --CRolker (Diskussion) 09:22, 26. Apr. 2022 (CEST)