Dorfeiche
Dorfeichen werden im Deutschen gewöhnlich an einem markanten zentralen Punkt in der Mitte kleinerer Ortschaften gepflanzte Eichen genannt. Sie bieten bisweilen einen Rastplatz für Wanderer oder den Ort eines lebendigen Diskussionsforums der Dorfgemeinschaft. In der Funktion als historischer Gerichtsplatz standen sie in Konkurrenz mit der Gerichtslinde. Manche Dorfeichen gelten als bis zu tausend Jahre alt. Die Dötlinger Dorfeiche[1] beispielsweise ist ein Naturdenkmal in der Gemeinde Dötlingen im niedersächsischen Landkreis Oldenburg in Deutschland.
Straßennamen wie Zur Dorfeiche oder An der Dorfeiche usw. weisen auf sie hin.
Der als 'völkischer Avantgardist'[2] bezeichnete Schriftsteller und Historiker Felix Dahn (1834–1912) stellt folgendes über die Dorfeiche fest:
„Die ‚Dorfeiche‘ ist zugleich ‚Gerichtseiche‘ , sie ist die Ahnfrau des Maibaums, in der Bedeutung als Wahrzeichen des Dorfes (des Dorfrechts), als Sammelort für Fest, Spiel und Tanz wie für Musterung der gewaffneten Bannschaft bei kriegerischem Auszug und als Gerichtsstätte.[3]“
Statt Dorfeichen gibt es vielerorts auch Dorflinden. In Afrika erfüllt der Palaverbaum häufig die Funktion des Versammlungsortes, gewöhnlich ein Afrikanischer Affenbrotbaum.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ vgl. Hermine Erika Bischoff: Magische Ereignisse: Meine spirituelle Entwicklung, in Erlebnissen und Erfahrungen. 2016 (Abschnitt: „Die Dötlinger Dorfeiche“)
- ↑ Heiko Steuer: „Das ‚völkisch‘ Germanische in der deutschen Ur- und Frühgeschichtsforschung. Zeitgeist und Konstinuitäten“, in: Heinrich Beck, Dieter Geuenich, Heiko Steuer, Dietrich Hakelberg (Hrsg.): Zur Geschichte der Gleichung „germanisch - deutsch“: Sprache und Namen, Geschichte und Institutionen (Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 34) 2013, S. 357 ff. (hier S.398).
- ↑ Felix Dahn: „Aus den Wäldern der Germanen. I. Von deutschen Bäumen“, S. 129 ff., in: Deutsche Revue über das gesamte nationale Leben der Gegenwart 1879 (hier Seite 132).