Dorothee Elisabeth Tretschlaff

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Dorothee Elisabeth Tretschlaff (* 1685; † 17. Februar 1701 in Fergitz in der Uckermark) wurde als angebliche Hexe durch Enthauptung hingerichtet. Sie war vermutlich das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg.

Zum Fall der gerade fünfzehnjährigen Magd Dorothee Elisabeth Tretschlaff sind bisher keine Prozessakten auffindbar, lediglich ein Bericht des Hof- und Landrichters der Uckermark, Thomas Böttcher, der über die Rechtmäßigkeit des angestrengten Prozesses sowie die übereilte Hinrichtung urteilte, findet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Der Bericht wurde durch die Berliner Regierung unter König Friedrich I. bereits wenige Tage nach der Enthauptung Dorothee Elisabeth Tretschlaffs angefordert. Allein diese Tatsache zeigt, dass die schnelle Hinrichtung 1701 längst kein unumstrittener Vorgang mehr war. Nicht nur die Landesregierung schenkte der Hinrichtung Aufmerksamkeit, auch in den Gasthäusern und Krügen wurde öffentlich über den Prozess und das Urteil diskutiert. Thomas Böttcher kritisierte denn auch das Verfahren, da er in der Jugendlichen viel weniger eine gefährliche Hexe als eine melancholische, selbstmordgefährdete junge Frau erblickte, deren Möglichkeiten zur Verteidigung gegen den Hexenprozess nicht genügend berücksichtigt worden waren. Allerdings konnten sich die Verantwortlichen des Verfahrens, der Inhaber der Jurisdiktion Obristleutnant von Münchow sowie der von ihm beauftragte Richter und Fiskal Friedrich Roth, von jedem Verdacht eines regelwidrigen Verfahrens reinigen.

Schadenzauber blieb im Prozess gegen Dorothee Elisabeth Tretschlaff völlig unwichtig. Der Teufel soll ihr zwar Geld und einen Kürbis gebracht haben, eine Schädigung anderer war damit jedoch nicht direkt verknüpft. Stattdessen dominierten Schilderungen rund um die Buhlschaft mit dem Teufel oder dämonische Erscheinungen, die die Realität des Teufelspaktes zu bekräftigen scheinen. Das Mädchen berichtete, wie der Teufel es mit viel Geld in den Taschen immer wieder aufsuchte und verführte, ihm etwas davon schenkte, ihm bei helllichtem Tage im Beisein anderer beim Fliederpflücken auf der Geige vorspielte. Zur Buhlschaft soll es gekommen sein, als sie gemeinsam mit anderen Mägden krank im Bett lag. Ganz den theologischen Vorstellungen vom zeugungsunfähigen Teufel entsprechend floss dabei allerdings kein Samen. Böttcher zweifelte aufgrund der vagen Aussagen allerdings an der Wahrhaftigkeit der Buhlschaft. Diese Mägde berichteten von einem merkwürdigen Hasen unter dem Bett der Angeklagten, vom Teufel in Gestalt einer Schmeißfliege, die brummend durchs nächtliche Zimmer flog, und von einem Gespenst. Immerhin gab es innerhalb des Verfahrens Versuche, die Realität dieser Aussagen zu prüfen. So erzählte das Mädchen, es habe eine vom Teufel erhaltene Münze in der Wand des alten Wohnhauses versteckt. Das Gericht konnte dieses Geld jedoch nicht finden.

Ob sich mit diesen Aussagen in verschlüsselter Form Bezüge zum Alltag und zum Erleben Dorothee Elisabeth Tretschlaffs finden lassen oder ob sie lediglich Ergebnis der Verhörsituation sind, bleibt offen.

Behelfsdenkmal für Dorothee Elisabeth Tretschlaff (2008)

2008 wurde im Rahmen einer Kunstausstellung von der Berliner Künstlerin Stefka Ammon ein Behelfsdenkmal für Dorothee Elisabeth Tretschlaff errichtet. Unter der Schirmherrschaft der Vereine Freunde der Uckermark e. V. und Freundeskreis Fergitz e. V. sollte ein dauerhaftes Denkmal entstehen. Dieses Vorhaben ist bislang jedoch nicht realisiert worden.[1]

Einzelnachweise

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  1. Stefka Ammon: Letztes Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg. In: Dorothee Elisabeth Tretschlaff – Das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg. Stefka Ammon, 25. Januar 2021, abgerufen am 20. März 2023 (private Website).