Dreieckshandel
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Dreieckshandel steht für:
- Atlantischer Dreieckshandel vom 17. bis 19. Jahrhundert
- Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft im europäischen Mehrwertsteuerrecht
- spezielle Situation im Außenhandel, siehe Außenhandelsstatistik#Definitionen