Edmund Wetzel

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Edmund Wetzel (* 25. Januar 1907 in Göppingen; † nach 1991) war ein deutscher Richter.

Wetzel studierte von 1925 bis 1930 Rechtswissenschaften in Tübingen und Freiburg. Er war Mitglied der katholischen Studentenverbindungen KStV Rechberg Tübingen, KStV Alamannia Tübingen und KStV Neuefels Freiburg im KV.[1] 1933 legte er die zweite Justizdienstprüfung ab.

1958 wurde Wetzel als Präsident an das Landgericht Ulm berufen, um den Ulmer Einsatzgruppen-Prozess zu leiten. Dieser gilt als der erste große Prozess gegen nationalsozialistische Täter vor einem deutschen Strafgericht.[2][3] In der Urteilsbegründung sagte Wetzel: „Unsere Aufgabe muss sein, Recht zu sprechen und Licht in das Dunkel der Vergangenheit zu bringen.“[4] Von 1964 bis 1972 war Wetzel Präsident des Landgerichts Stuttgart.

Am 16. Juli 1964 wurde Wetzel mit 88 von 91 Stimmen vom Landtag von Baden-Württemberg zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg gewählt. Er amtierte bis 1973.[5]

1973 wurde Wetzel das Große Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Einzelnachweise

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  1. Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine: KV Jahrbuch - Die Mitglieder und die Angehörigen des KV und des ÖKV 1991, Würzburg 1991, S. 487.
  2. Richter, Mörder und Gehilfen
  3. Aufklärung von NS-Verbrechen
  4. FAZ vom 1. 9. 58 („Der größte deutsche Prozeß nach dem Kriege“)
  5. Protokoll 4/7. In: Verhandlungen der 4. Wahlperiode 1964-1968. Protokollband 18. Landtag Baden-Württemberg, 16. Juli 1964, S. 115-117, abgerufen am 12. August 2024.