Eduard Nehm

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eduard Nehm (* 12. November 1908; † 1974[1]) war ein deutscher Jurist.

Nehm wurde nach Studienende an der Universität Kiel mit einer Arbeit über „Die kündbaren Rechtsverhältnisse im Schuldrecht“ zum Dr. jur. promoviert. In der Zeit des Nationalsozialismus war Nehm seit Mai 1933 Mitglied der NSDAP. Nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Er wurde 1943 zum Ersten Staatsanwalt in Hamm ernannt, jedoch kam es nicht zur Amtsausübung.[2]

Nach Kriegsende war er ab 1947 zunächst Staatsanwalt und ab 1949 Erster Staatsanwalt in Flensburg. Er wurde 1954 Oberstaatsanwalt beim Generalstaatsanwalt Adolf Voss und zugleich dessen Vertreter. Von 1961 bis 1973 war er Generalstaatsanwalt des Landes Schleswig-Holstein als Amtsnachfolger von Adolf Voss.[2] Er war auch tätig in der Ermittlung in Sachen Heyde/Sawade.

Er war der Vater von Generalbundesanwalt Kay Nehm.[3]

  • Eduard Nehm Eintrag in: Wer ist wer?: Das deutsche Who's who, 16. Ausgabe, 1970.
  • Eduard Nehm Erwähnung in: Ich habe nur dem Recht gedient.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Nekrolog. In: Wer ist wer?: Das deutsche Who's who, 18. Ausgabe, S. 1221
  2. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Frankfurt am Main 2007, S. 431
  3. Justiz: Subtiler Humor. In: Der Spiegel. Nr. 33, 1993 (online).