Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft

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Das Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft wurde 1958 vom Deutschen Ärztetag gestiftet. Es wird vom Präsidenten der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages an Persönlichkeiten verliehen, die nicht in Deutschland als Ärztinnen und Ärzte approbiert sind.

Gewürdigt werden Verdienste um die medizinische Wissenschaft, die Gesundheit der Bevölkerung und/oder um den ärztlichen Berufsstand.

Die Bundesärztekammer führt eine „Liste der Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft“.[1]

Preisträgerinnen und Preisträger

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Genannt werden Persönlichkeiten, für die Wikipediaartikel vorliegen.

Einzelnachweise

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  1. Auszeichnungen. Abgerufen am 9. Dezember 2024.