Eisenbahnbaugesellschaft

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Eisenbahnbaugesellschaften waren Bauunternehmen, deren vorrangiger Geschäftszweck die Projektierung, der Bau und Betrieb von Eisenbahnstrecken war.

Die Mehrzahl dieser zumeist als Aktiengesellschaft organisierten Unternehmen entstanden während der Gründerzeit ab 1870. Die 1. Aktienrechtsnovelle vom 11. Juni 1870[1] schuf die Grundlage für Unternehmen, die keiner staatlichen Kontrolle mehr unterstanden. Damit floss sehr viel freies Kapital in diese neue Unternehmensform. Im Speziellen versprach der Bau und Betrieb von Eisenbahnen reiche Gewinne. Die Gründerkrise von 1873 ließ jedoch die meisten der neuen Unternehmen scheitern, zumal die meisten der begonnenen Bauprojekte noch nicht fertiggestellt waren.

Während der Gründerzeit bestanden u. a. folgende Eisenbahnbaugesellschaften:

Einzelnachweise

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  1. Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften vom 11. Juni 1870
  2. Emil Hermann Hartwich: Mittheilungen über die Unternehmungen der deutschen Eisenbahnbau-Gesellschaft und deren jetzige Lage insbesondere mit Rücksicht auf den Bau der Berliner Stadtbahn. Polytechnische Buchhandlung / Seydel, Berlin 1876, S. 4; Digitalisat über Google-Bücher