Elektronische Patientenakte (Deutschland)

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Die Elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Datenbank, in der die individuelle Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten sektor- und fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden können. Die ePA ist in den deutschsprachigen Ländern ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte. Sie ist eine Ausprägungsform der elektronischen Akte. Insbesondere der Gesundheitsdatenschutz ist dabei von Bedeutung.

Geschichte und gesetzlicher Hintergrund

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Elektronische Patientenakte

Am 1. Januar 2021 ist die elektronische Patientenakte für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen gestartet. Das bedeutet, gesetzlich Krankenversicherte haben ihren Kassen gegenüber einen Anspruch auf eine ePA und ein Recht darauf, dass ihre Ärzte ihre persönliche Akte befüllen. Für die Patienten selbst ist sie freiwillig. Grundlage hierfür ist das Patientendatenschutzgesetz.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) im März 2024 wird die Einführung der elektronischen Patientenakte geregelt. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll dementsprechend bis zum 15. Januar 2025 eine ePA (mit dem Produktnamen ePA für alle) erhalten, sofern er nicht widerspricht (Opt-out-Verfahren).[1] Die Pilotphase dauert vier Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin wird nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit der 15. Februar 2025 angestrebt.[2]

Telematikinfrastruktur und Gematik

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Die Elektronische Patientenakte basiert auf der Telematikinfrastruktur (TI). Die Gematik trägt die Gesamtverantwortung für die Telematikinfrastruktur, die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen (vgl. § 306 SGB V). Mit der Definition und Durchsetzung verbindlicher Standards für Dienste, Komponenten und Anwendungen in der TI soll die gematik gewährleisten, dass diese zentrale Infrastruktur sicher, leistungsfähig und nutzerfreundlich ist.[3]

Funktionalität

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Die ePA wird von Ärztinnen und Ärzten im Behandlungskontext automatisch genutzt und eingebunden. Zusätzlich ist durch Integration der eRezepte eine Medikationsliste implementiert.

Ab Sommer 2025 können die Daten zu Forschungszwecken freigegeben werden.

In die ePA für alle lassen sich unstrukturierte Daten wie PDF-A-Dokumente und strukturierte Daten in Form von medizinischen Informationsobjekten (FHIR) hochladen.[4]

Der Zugriff auf die ePA wird durch das Einlesen der Elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht und dann für einen Zeitraum von 90 Tagen freigegeben.

Die Befülllung erfolgt mit Daten, die bei der aktuellen Behandlung erhoben werden und elektronisch vorliegen. Auf Patientenwunsch werden auch Daten aus Disease-Management-Programmen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen, Kopien der Behandlungsdokumentation etc. eingestellt.

Die in der ePA enthaltenen hochsensiblen Daten sind durch ein besonderes Sicherheitskonzept geschützt. Das Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT hat das Sicherheitskonzept jetzt überprüft und für angemessen befunden.[5]

Kritiker befürchten, dass in der ePA eine Vielzahl persönlicher Gesundheitsdaten gesammelt werden, die potenziell missbraucht werden könnten. Die zentrale Speicherung der Daten birgt grundsätzlich auch das Risiko von Datenlecks und unberechtigtem Zugriff.

  • Andreas Meißner: Die elektronische Patientenakte - vom Ende der Schweigepflicht: für Risiken und Nebenwirkungen übernimmt niemand die Verantwortung. Westend, Neu-Isenburg 2024, ISBN 978-3-86489-472-5.

Einzelnachweise

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  1. ePA für alle | gematik. Abgerufen am 13. Oktober 2024.
  2. Elektronische Patientenakte - ePA. 10. Oktober 2024, abgerufen am 13. Oktober 2024.
  3. Über uns | gematik. Abgerufen am 13. Oktober 2024.
  4. ePA für alle | gematik. Abgerufen am 13. Oktober 2024.
  5. Neues ePA-Sicherheitskonzept auf dem Prüfstand. Abgerufen am 15. Oktober 2024.