Endvermögen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Endvermögen bezeichnet:
- das Vermögen eines jeden Ehegatten bei Beendigung des ehelichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, siehe Zugewinn
- das Vermögen eines Unternehmens am Ende eines Planungszeitraums
- in der Investitionsrechnung den Endwert einer Zahlungsreihe (siehe auch Endwertmethode)