Entscheid
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Der Entscheid ist im schweizerischen Recht die Entscheidung der zuständigen Behörde über einen bestimmten strittigen Sachverhalt. Ein Entscheid ergeht sowohl im Einspracheverfahren als auch im Gerichtsverfahren.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Robert Hauser, Erhard Schweri: Kommentar zum zürcherischen Gerichtsverfassungsgesetz. Zürich 2002, ISBN 3-7255-4272-4, § 155, S. 515.