Episcoporum Poloniae coetus und Vratislaviensis-Berolinensis et aliarium

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Episcoporum Poloniae coetus und Vratislaviensis-Berolinensis et aliarium waren zwei apostolische Konstitutionen, die als päpstliche Bullen am 28. Juni 1972 gleichzeitig von Papst Paul VI. veröffentlicht wurden. Sie waren Ergebnis des Warschauer Vertrags in 1970 sowie der Verhandlungen zwischen Vertretern des Heiligen Stuhls und den Behörden der Volksrepublik Polen im April und November 1971. Durch die Verhandlungen normalisierten sich die Beziehungen zwischen Polen und dem Heiligen Stuhl auf Arbeitsebene, jedoch keine volle diplomatische Beziehungen wurden wiederhergestellt. In den 1945 von Polen annektierten Gebieten (die ehemaligen deutschen Ostgebiete und die ehemals Freie Stadt Danzig, in Polen genannt wiedergewonnene Gebiete) wurde unter Bewahrung der kirchlichen Vorkriegsgrenzen eine normale kirchliche Hierarchie aufgebaut. Es wurden vier neue Diözesen errichtet und zusammen mit schon existierende drei anderen Diözesen in die bestehende polnische Hierarchie eingegliedert. Die Struktur hatte bis zur Apostolische Konstitution Totus Tuus Poloniae populus 1992 von Papst Johannes Paul II. Bestand.

Aus der ausgelösten Apostolischen Administratur von Kamień, Lubusz und der Prälatur Piła, mit Sitz in Gorzów Wielkopolski:

  1. Bistum Gorzów: aus Teilen des Bistums Berlin und der Prälatur Schneidemühl errichtet, Bischof wurde Wilhelm Pluta
  2. Bistum Stettin-Cammin: aus Teilen des Bistums Berlin, Bischof wurde Jerzy Stroba
  3. Bistum Koszalin-Kołobrzeg: aus Teilen des Bistums Berlin und der Prälatur Schneidemühl errichtet, Bischof wurde Ignacy Jeż;

Aus der ausgelösten Apostolischen Administratur von Opole:

  1. Bistum Opole: aus den oberschlesischen Teil des Erzbistums Breslau und den Generalvikariat Branitz des Erzbistums Olmütz errichtet, Bischof wurde Franciszek Jop;

Weitere Bestimmungen

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Am gleichen Tag wurden auch:

Tschechoslowakei

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Einzelnachweise

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  1. Acta Apostolicae Sedis 64 (1972), S. 737 f.