Erbschaftsteuer in Lettland
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In Lettland gibt es weder eine Erbschaftsteuer noch eine Schenkungsteuer.[1] Erwerbe von Todes wegen sowie unentgeltliche Zuwendungen im Wege einer Schenkung durch eine natürliche Person unterliegen auch nicht der Einkommensteuer. Eine Ausnahme bilden die auf diesem Wege erworbenen Urheberrechte mit laufenden Lizenzeinnahmen (Art. 9 Nr. 9 EinkommensteuerG).[2]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Alexander Gebhardt, Theis Klauberg: Erbrecht in Lettland. In: Rembert Süß: Erbrecht in Europa. 2. Auflage. Zerb Verlag, 2008 Angelbachtal, ISBN 978-3-935079-57-0, S. 951 ff., 963
- ↑ Personal Income Tax. In: Tax System in Latvia. Seite des Finanzministeriums, amtliche Übersetzung (englisch); abgerufen am 18. August 2009