Erbschaftsteuer in Schweden
Schweden erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer, beide Steuern wurden mit Ablauf des Jahres 2004 abgeschafft.
Frühere Regelungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die älteste schriftliche Erbschaftsteuerregelung geht in Schweden auf das jüngere Westgotengesetz aus dem 14. Jahrhundert zurück, wonach ein Erbe binnen 30 Tagen nach dem Tod des Erblassers 1/10 des ererbten beweglichen Vermögens dem Standesherrn abzuführen hatte. Das moderne Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz beruhte auf einem Gesetz aus dem Jahre 1914.[1]
Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schweden hatte sowohl eine Erbschaft- als auch eine Schenkungsteuer erhoben, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Vermögens richtete und zuletzt bis zu einem Steuerhöchstsatz von 30 % reichte.[2] In den Jahren vor 2004 wurde eine grundsätzliche Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes diskutiert, wozu mehrere Gesetzesentwürfe erarbeit wurden. Im Jahr 2003 wurde dann die Befreiung der Ehegatten und der Lebenspartner von der Steuer beschlossen.[3] Es setzte sich in der Folgezeit die Auffassung durch, dass eine Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht der allgemeinen Gerechtigkeit diene.[4] Die Regierung wollte zudem den Generationswechsel erleichtern. Es wurde die ersatzlose Aufhebung beider Steuerarten mit Ablauf des Jahres 2004 beschlossen. Am 16. Dezember 2004 beschloss das Parlament, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Alle Parteien im Parlament stimmten dafür, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.[5]
2005 wurde die Aufhebung auf den 17. Dezember rückwirkend vorgezogen, nachdem bei der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean vom 26. Dezember 2004 über 500 schwedische Staatsangehörige umgekommen waren, für die alle noch das alte Erbschaftsteuerrecht anzuwenden gewesen wäre.[6]
Fortbestehendes Doppelbesteuerungsabkommen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schweden hat mit Deutschland am 14. Juli 1992 ein allgemeines Steuerabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung[7] abgeschlossen, das unter Art. 24 bis 28 auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer regelt. Dieses Abkommen wurde nicht gekündigt, so dass es für deutsch-schwedische Erb- und Schenkungsfälle noch Anwendung findet. Soweit die Doppelbesteuerung nur im Wege einer Anrechnung der schwedischen auf die deutsche Steuer vermieden wird (Art. 26), wirkt sich das fortbestehende Abkommen im Hinblick auf die Abschaffung der schwedischen Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht aus.[8] In Fällen, in denen das Besteuerungsrecht nur bei einem der beiden Staaten liegt (Art. 24 Abs. 3), ist umstritten, ob die Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungssteuer dazu führt, dass eine in Schweden bestehende Ansässigkeit, die vor der Abschaffung der Steuer zu einer Besteuerung nur in Schweden geführt hätte, aufgrund der Abschaffung der Steuer weggefallen ist und das Besteuerungsrecht aufgrund der Abschaffung der Steuer in Schweden nunmehr Deutschland zugefallen ist.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Ernst Johannsson: Erbrecht in Schweden, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1318f. Nr. 183f.
- ↑ BDI/vbw/Deloitte-Schriftenreihe zur Erbschaftsteuerreform, Ausgabe VI, 24. September 2007, Internationaler Vergleich, Standortwettbewerb, S. 12, PDF (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Business Report Dec 18 2003 (englisch).
- ↑ Prop. 2004/05:22, Materialien, zitiert nach:Ernst Johannsson: Erbrecht in Schweden, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa. 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1319 Fußnote 214.
- ↑ A Wollstad & A Ydstedt: Ten years without the Swedish inheritance tax. Hrsg.: The Confederation of Swedish Enterprise. Stockholm (englisch).
- ↑ Ernst Johannsson: Erbrecht in Schweden, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1319 Nr. 184.
- ↑ Deutsch-Schwedisches Steuerabkommen vom 14. Juli 1992 ( des vom 12. September 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Ernst Johannsson: Erbrecht in Schweden, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa. 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, ISBN 978-3-935079-57-0, Seite 1319f. Nr. 185 ff.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Troll / Gebel / Jülicher: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, 3, 7. Auflage 2009, Vahlen, Loseblattkommentar, ISBN 978-3-8006-2402-7, § 21 ErbStG, Rdn. 125 (Schweden)
- Ernst Johannsson: Erbrecht in Schweden, in: Rembert Süß (Hrsg.): Erbrecht in Europa, 2. Aufl. 2008, Zerb Verlag, ISBN 978-3-935079-57-0, Seiten 1277–1322
- A Wollstad & A Ydstedt: Ten years without the Swedish inheritance tax (English). Hrsg.: The Confederation of Swedish Enterprise. Stockholm.