Erektionsurkunde

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Eine Erektionsurkunde (lat.: erigere = errichten, aufrichten; ahd.: urchundi = Erkenntnis) ist im Kirchenrecht ein von einem Bischof unterschriebenes Dokument, das einer Kirchengemeinde die Errichtung eines Pfarramtes erlaubt. Durch die Erektionsurkunde wird eine Gemeinde in den Status einer selbständigen Kirchengemeinde erhoben, so die Dreifaltigkeitskirche in Hannover 1876 oder die Evangelische Kirche Vohwinkel im Jahr 1886.

Der Begriff war in der Frühen Neuzeit auch im Zusammenhang mit der Dokumentation weltlicher Grundstücksgeschäfte gebräuchlich.[1]

Einzelnachweise

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  1. Die Bünter Hofstelle in älteren Urkunden (Memento des Originals vom 26. Juni 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hof-buschmann.de 12. September 2015