Ergänzungswahl

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Ergänzungswahl steht für:

  • die Ergänzung eines Gremiums aus den eigenen Reihen (Zuwahl) ohne Beteiligung Dritter, siehe Kooptation
  • die Nachwahl einzelner Mitglieder eines Gremiums außerhalb des regelmäßigen Turnus’
  • die Sudetendeutsche Ergänzungswahl zum Großdeutschen Reichstag 1938