Ernst Heinrich Peez

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Ernst Heinrich Peez (* 14. Dezember 1846 in Mainz; † 5. Februar 1923) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.

Peez wurde 1867 in Gießen promoviert.[1] Im selben Jahr wurde er auf den hessischen Landesherrn vereidigt. 1871 wechselte er die Staatsangehörigkeit und er wurde Staatsprokurator in Elsaß-Lothringen. 1879 ernannte man ihn zum Landrichter. 1880 beförderte man ihn zum Landgerichtsrat. 1890 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat ernannt. 1900 kam er von Colmar an das Reichsgericht.[2] Er war im II. Zivilsenat tätig. Er trat am Neujahrstag 1912 in den Ruhestand.

  • Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929, Berlin 1929, S. 368.

Einzelnachweise

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  1. Grossherzoglich hessisches Regierungsblatt auf da Jahr 1868, Darmstadt 1867, S. 156.
  2. Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 5 (1900), S. 479 (Memento des Originals vom 19. Januar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dlib-zs.mpier.mpg.de.