Erschließungsträger
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Als Erschließungsträger werden in der Baubranche Unternehmen bezeichnet, die die Erschließung von Grundstücken herstellen. Dazu gehören insbesondere
- der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
- sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.
Grundsätzlich ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Erschließungsträger werden entweder von der Gemeinde mit der Erschließung beauftragt oder die Gemeinde überträgt die Erschließung per Erschließungsvertrag iSd. § 124 Abs. 1 BauGB auf einen Dritten.[1]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ § 124 BauGB - Einzelnorm. Abgerufen am 23. September 2018.