Erster Bürgermeister (Begriffsklärung)
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Erster Bürgermeister steht für:
- den Regierungschef des Stadtstaates Hamburg, siehe Erster Bürgermeister
- den Bürgermeister, meist einer größeren Gemeinde, siehe Bürgermeister
- in Großen Kreisstädten und kreisfreien Städten (Stadtkreise) in Deutschland der Stellvertreter des Oberbürgermeisters (für Baden-Württemberg siehe Bürgermeister (Baden-Württemberg))
- siehe auch