Europäischer Interoperabilitätsrahmen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Europäische Interoperabilitätsrahmen (englisch European Interoperability Framework; Abkürzung: EIF) hat das Ziel, die grenz- und sektorübergreifende Interaktion zwischen europäischen Verwaltungen zu erleichtern und deren Zusammenarbeit zu unterstützen und elektronische Dienstleistungen zu ermöglichen.

Interoperabilität ist „die Fähigkeit verschiedener und unterschiedlicher Organisationen zur Interaktion zum beiderseitigen Nutzen und im Interesse gemeinsamer Ziele; dies schließt den Austausch von Informationen und Wissen zwischen den beteiligten Organisationen durch von ihnen unterstützte Geschäftsprozesse mittels Datenaustausch zwischen ihren jeweiligen IKT-Systemen ein“ (IT-Planungsrat).[1]

Interoperabilität bildet einen zentralen Aspekt des E-Government. Die Europäische Kommission erarbeitete nach der eGovernment Conference in Como 2003 einen ersten Interoperabilitätsrahmen (European Interoperability Framework v1.0) für die Umsetzung dieser Ziele im Rahmen des Programms Interoperable Delivery of European eGovernment Services to public Administrations, Businesses and Citizens (IDABC).[2][3]

Im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa wurden die E-Government-Aktionspläne 2011–2015[4] und 2016–2020[5] erarbeitet. Der Aktionsplan 2011–2015 enthielt zwei Anlagen, die Europäische Interoperabilitätsstrategie (EIS) und das Europäische Interoperabilitätsrahmenwerk als die beiden „Schlüsseldokumente“ in Bezug auf die Förderung der Interoperabilität.[6] Im März 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission neue Leitlinien für digitale öffentliche Dienste[7] und eine überarbeitete Umsetzungsstrategie als Teil des Europäischen Interoperabilitätsrahmens.[8] Im Oktober 2017 haben die Minister für E-Government der EU- und der EFTA-Staaten die Tallinn-Deklaration[9] unterzeichnet, die an die EU-Institutionen (wie das Europäische Parlament, die Kommissionen und weitere) appelliert, das EIF bis Ende 2021 umzusetzen, insbesondere die grenzübergreifenden Dienste im digitalen Binnenmarkt (englisch Digital Single Market; Abk. DSM).

Das EIF verfolgt folgende Ziele:[1]

  • Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen auf europäischer Ebene
  • direkter Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten
  • effiziente und effektive grenzübergreifende elektronische Behördendienste anbieten
  • Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Bürgern schaffen

Den ersten Sektor nennt man Government to Government (G2G), den letzteren Government to Citizens (G2C). Entsprechendes gilt auch für Government to Business (G2B) in Bezug auf Unternehmen.

Daneben soll das EIF den europäischen digitalen Binnenmarkt fördern.[1] Hauptsächlich soll es als Treiber agieren, um die Grundlagen für die elektronischen Dienste der Mitgliedstaaten zu fördern. Diese Maßnahme, moderne elektronische Dienste vor Ort zu entwickeln, soll Europa von dominanten internationalen Lösungen unabhängiger machen, und die europäischen Sicherheitsvorstellungen forcieren.

25 Empfehlungen des EIF

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das EIF stellt für die Umsetzung 25 Empfehlungen auf. In nationalen und regionalen Interoperabilitätsrahmen soll ein Umfeld entstehen, damit die europäischen öffentlichen Dienste leichter einzurichten sind. Diese Umsetzung erfolgt durch das ISA-Programm (Interoperability Solutions for European Public Administrations).[1]

Die 25 Empfehlungen des EIF sind in folgende Kategorien gegliedert:[1]

Grundprinzipien für europäische öffentliche Dienste
die Grundprinzipien des EIF beinhalten z. B. die Nutzerzentrierung, die Barrierefreiheit, die Mehrsprachigkeit und die IT-Sicherheit.
Konzeptmodell für öffentliche Dienste
das Konzeptmodell sieht vor, dass komplexe Dienste aus detaillierten Diensten zusammengesetzt werden. Die Daten dieser Dienste werden aus Basisregistern gezogen.
Interoperabilitätsebenen
rechtliche Ebene
definiert die rechtlichen Grundlagen eines Datenaustauschs (E-Government-Recht)
organisatorische Ebene
die für den Datenaustausch notwendigen Geschäftsprozesse
inhaltliche Ebene
beschreibt den Wert der ausgetauschten Daten
technische Ebene
die erforderlichen technischen Systeme und Standards, die für den Datenaustausch notwendig sind
Interoperabilitätsvereinbarungen
Hierbei geht es um die Nutzung existierender Standards für das Herstellen der Interoperabilität in den oben genannten vier Ebenen.
Interoperabilitäts-Governance
Interoperabilitäts-Governance beschreibt die Steuerung der Interoperabilitätsvorhaben in einem Mitgliedsstaat.

Der Rahmenplan propagiert eine weitreichende Verwendung offener Standards. Das wurde seinerzeit im ersten Entwurf von der Business Software Alliance (BSA), einer Lobby-Group von Softwareherstellern, heftig kritisiert.[10] Diese sahen sich in ihren kommerziellen Interessen für das Angebot maßgeschneiderter Lösungen für Behörden zurückgesetzt. Die EU ging auf diese Kritik im Plan nicht ein, außer dass das Wort “standard” (die BSA sah sich bedroht, dass ihre proprietären Industriestandards nicht anerkannt würden) durch die weitreichendere Formulierung “formalized specification” ersetzt wurde.[10][11]

Auch die zweite Fassung von 2010[3][12] geriet in die Kritik, diesmal aber durch die Gegenseite.[13] Zum einen wurde dasselbe bemängelt, wie dann später auch um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP, nämlich die Verhandlungen im Geheimen[14] – und das, obschon die Kommission explizit das Grundprinzip Transparenz (Nr. 7) neu aufgenommen hatte.[15] Zum anderen wurde aber kritisiert, dass der Begriff der Offenheit (Openness) weiter abgeschwächt worden war,[16] und auch relativiert (“Therefore, European public administrations should aim for openness, taking into account needs, priorities, legacy, budget, market situation and a number of other factors,” was de facto alle anderen Optionen auch offenließe).[11] Dies wurde seinerzeit als Indiz gedeutet, wie stark die Europäische Kommission unter Barroso dem Druck von Lobby-Organisationen nachgibt. Institutionen wie das unternehmensnahe OpenForum Europe[17] sahen die Neufassung aber durchaus positiv.[18]

Da die Version 2.0 insgesamt deutlich weniger detailliert gehalten ist als die Version von 2004,[19] und es sich nur um eine unverbindliche Empfehlung handelt, ist anzunehmen, dass die Kommission es als Kompromiss den Staaten und nationalen Umsetzungen der Interoperabilitätspläne (NIFs) überlässt, die Frage freie Software/FRAND/proprietäre Standards selbst zu entscheiden.[13][12] So hatten auch die für eGovernment zuständigen Minister der EU-Mitglieder und Assoziierten in der Declaration on eGovernment (Malmö Ministerial Declaration, 18. November 2009)[20] ihren Wunsch nach Zusammenarbeit geäußert, aber auch klargestellt, mit Unternehmen ebenso zusammenarbeiten zu wollen wie mit NGOs, auch als wirtschaftliche Infrastrukturmaßnahme für den gemeinsamen Markt der EU.[21] Die Kommission betonte im Papier, dass sie und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten müssen.[22]

Die Empfehlung der Kommission sollen in die Nationalen Interoperabilitätsrahmen (NIF) einfließen. Bis 2014 haben Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und das UK nationale Rahmenpläne erstellt.[23]

In Österreich wurde schon mit der E-Government Offensive 2003–2005 mit der Umsetzung der EU-Rahmenpläne begonnen.[24] Dadurch sind heute weitgehend alle Behörden der oberen Ebenen und zahlreiche Gemeinden elektronisch vernetzt. Das Austrian Interoperability Framework (AIF 1.0.0) wurde erst 2014 erstellt,[25] und zwar im Rahmen der E-Government Konferenz von Bund, Ländern und Gemeinden, wie der seitens der EU-Kommission als Empfehlung.

Zu den für den Bürger deutlichsten Einführungen im Kontext der Interoperabilität gehört etwa die Bürgerkarte als elektronischer Ausweis. Bis 2015 genügten auch die entsprechenden Karten in Belgien, Estland, Finnland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Portugal, Schweden, Slowenien und Spanien den strengen österreichischen Bestimmungen, sodass die Ausweise dieser Länder jeweils ebenfalls gültig sind (E-Government-Gleichwertigkeitsverordnung).[26] Als weiterer Meilenstein gilt die Volkszählung 2011, die durch die innerösterreichische Vernetzung als reine Registerzählung ohne Bürgerbefragungen effizient und kostensparend abgewickelt werden konnte. Zu den wichtigsten ersten Errungenschaften im Alltag des Government-to-Business-Sektors gehört Finanz online, das heute vollelektronische steuerliche Erklärungen ermöglicht.[24] Die jüngste zentrale Umstellung ist der elektronische Akt (ELAK), der im Behördenweg des Bürgers verwendet wird (One-Stop-Government).

In der Schweiz hatte die Bundeskanzlei schon 2006 die Pilotplattform Reference eGov CH (www.cyberadmin.ch) gestartet, um die Interoperabilität zu fördern. Diese wurde 2008 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) übernommen, aber 2015 wieder eingestellt, da „der Pilot gezeigt hat, dass der Ansatz einer zentralen Datenhaltung und -pflege in der föderalen Schweizer Verwaltung kaum umsetzbar ist.“[27][28] Die Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz (24. Januar 2007) erfolgt „dezentral aber koordiniert“.[29] Die erste Rahmenvereinbarung wurde vom Bundesrat und von der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) 2007 beschlossen, die zweite per 2012, die dritte folgt für 2016.[30]

Der Interoperabilitätsrahmen beginnt zunehmend auch in das Europäische Normungswesen einzugehen. So wurde die neue CEN/TR 15449 Geoinformation – Geodateninfrastrukturen (Teil 1: Referenzmodell, 2012) für ein gemeinsames Geoinformationssystem explizit im Bezug auf diesen Rahmen erstellt.[31]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b c d e TOP 04 Anlage KoopGr Interoperabilisierung Abschlussbericht. (Memento vom 23. Januar 2015 im Internet Archive) (PDF) it-planungsrat.de. Stand: 5. Januar 2015 (Link nicht mehr verfügbar).
  2. EIF – European Interoperability Framework for pan-European eGovernment services. ec.europa.eu, Juni 2009.
  3. a b Serge Novaretti, W3C Consortium, IDABC, European Commission: IDABC Programme − European Interoperability Framework. (PDF) Präsentation im Rahmen European W3C Symposium on eGovernment, 2. Februar 2007 (w3c.es, englisch).
  4. Europäischer eGovernment-Aktionsplan 2011–2015 Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden (KOM/2010/0743 endg.) Brüssel, 15. Dezember 2010.
  5. EU-eGovernment-Aktionsplan 2016–2020 Beschleunigung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (COM/2016/0179 final) Brüssel, 19. April 2016.
  6. John Gøtze: European Interoperability Framework 2.0. Blogeintrag, gotze.eu, 19. Dezember 2010; abgerufen am 16. Februar 2015.
  7. Europäischer Interoperabilitätsrahmen: Kommission präsentiert neue Leitlinien für digitale öffentliche Dienste Pressemitteilung vom 23. März 2017.
  8. Europäischer Interoperabilitätsrahmen – Umsetzungsstrategie COM/2017/0134 final, 23. März 2017.
  9. European Union: Ministerial Declaration on eGovernment - the Tallinn Declaration. European Union, 6. Oktober 2017, abgerufen am 14. November 2022 (englisch).
  10. a b Controversial European Interoperability Framework Announced. In: PCWorld online, 16. Dezember 2010; abgerufen am 15. Februar 2015.
  11. a b Jochen Friedrich: The new European Interoperability Framework (EIF) – the attempt of an interpretation. In Jochen Friedrich’s Open Blog, 4. Januar 2011.
  12. a b Novaretti, W3C, IDABC 2007, Abschnitt Towards a revision, Folie 24 ff., insbesondere Folie 25 dazu, dass die europäische Interoperabilität bottom-up durch die Staaten aufgebaut werden soll.
  13. a b EU-Kommission veröffentlicht neuen Rahmen für Interoperabilität. heise open, 16. Dezember 2010.
  14. http://www.computerworlduk.com/blogs/open-enterprise/european-interoperability-framework-v2--the-great-defeat-3569018/glyn/ (Link nicht abrufbar)
  15. Gøtze: European Interoperability Framework 2.0. Abschnitt Quick overview of EIF v2.
  16. European Interoperability Framework 2.0. Abschnitt Key EIF observations.
  17. Vertritt Google, IBM, Oracle, Red Hat and Deloitte
  18. European Interoperability Framework – a bold move to spread the benefits of open standards and interoperability. (Memento vom 16. Februar 2015 im Internet Archive) (PDF) OpenForum Europe, Pressemitteilung, 16. Dezember 2010.
  19. Karsten Gerloff: Assessing the new European Interoperability Framework. Blogeintrag in Karsten on Free Software, 17. Dezember 2010, Abschnitt Conclusion.
  20. Ministerial Declaration on eGovernment approved unanimously in Malmö, Sweden, on 18 November 2009 (PDF) ec.europa.eu (pdf).
  21. Declaration on eGovernment 2009, Abschnitt Our Shared Objectives by 2015, 10: Invite third parties to collaborate on the development of eGovernment services.We will actively seek collaboration with third parties, for example businesses, civil society or individual citizens, in order to develop user-driven eGovernment services
  22. To help realise the full potential of the digital single market, Member States and the Commission must act together to implement the EIS, taking into account the EIF, in Digital Agenda actions.” COM(2010)744, 3. Proposed Actions, S. 8.
  23. Ana Lisboa, Delfina Soares: E-Government interoperability frameworks: a worldwide inventory. Tagungspapier CENTERIS 2014 – Conference on ENTERprise Information Systems / ProjMAN 2014 – International Conference on Project MANagement / HCIST 2014 – International Conference on Health and Social Care Information Systems and Technologies, in: Procedia Technology 16 (2014), Appendix A. IFs inventory, S. 646 ff (ganzer Artikel S. 638–648, Link auf den Artikel, PDF, sciencedirect.com, abgerufen am 14. Februar 2015, dort S. 10).
  24. a b Was bisher geschah. (Memento des Originals vom 7. Dezember 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.digitales.oesterreich.gv.at digitales.oesterreich.gv.at
  25. Architektur: Austrian Interoperability Framework / AIF 1.0.0 (englisch): Empfehlung reference.e-government.gv.at
  26. Rechtliche Rahmenbedingungen von E-Government in Österreich: E-Government-Gleichwertigkeitsverordnung. (Memento des Originals vom 15. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.digitales.oesterreich.gv.at digitales.oesterreich.gv.at
  27. Einstellung Pilotplattform Reference eGov CH (Memento vom 16. Februar 2015 im Internet Archive) cyberadmin.ch; abgerufen am 26. Februar 2015.
  28. Thomas Schärli, Peter Opitz; Interkantonale Arbeitsgruppe Dienste für Interoperabilität & Vernetzung (BS, TH, ZG): Arbeitsbericht 2011. (Memento vom 16. Februar 2015 im Internet Archive) (PDF) egovernment.ch; abgerufen am 26. Februar 2015.
  29. E-Government-Strategie Schweiz: Umsetzung. (Memento vom 16. Februar 2015 im Internet Archive) egovernment.ch
  30. Rahmenvereinbarung. (Memento vom 16. Februar 2015 im Internet Archive) egovernment.ch; abgerufen am 26. Februar 2015.
  31. CEN/TR 15449-1:2012, Normendetails, bdb.at;
    vgl. Technischer Bericht CEN/TR 15449-1, Oktober 2012, Abschnitt 5.5 Kombination des Europäischen Interoperabilitätsrahmens mit dem Architektur-Referenzmodell für Dienste, S. 16 (Inhaltsangabe (PDF; 218 kB) austrian-standards.at; abgerufen am 16. Februar 2015).