European Green Bond Standard

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Der European Green Bond Standard – im Original „The European green bond standard“ – ist ein Vorhaben der EU, um den Rahmen für die Emission europäischer Green Bonds zu definieren, was durch die Verordnung (EU) 2023/2631 (EUGBS) erfolgte, die am 30. November 2023 veröffentlicht wurde. Die Abkürzung lautet EUGBS. Mit dem European Green Bond Standard will die EU einen klaren Goldstandard für grüne Anleihen setzen[1]. Die Verordnung ist seit dem 21. Dezember 2024 anzuwenden[2], d.h. ab diesem Datum können Green Bonds gemäß EU Green Bond Standard emittiert werden.

Gemäß Erwägungsgrund 1[3] soll durch diese Verordnung vor allem der „Übergang zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, energie- und ressourcenschonenden, kreislauforientierten und fairen Wirtschaft“ unterstützt werden. Der freiwillige Standard stützt sich auf die detaillierten Kriterien der EU-Taxonomie zur Festlegung grüner Wirtschaftstätigkeiten, gewährleistet ein Maß an Transparenz im Einklang mit den bewährten Marktpraktiken und legt die Aufsicht über Unternehmen fest, die Vor- und Nachprüfungen auf europäischer Ebene durchführen. Die ESMA wird diese externen Prüfer beaufsichtigen.

Einzelnachweise

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  1. The European green bond standard. Abgerufen am 6. Januar 2024.
  2. BaFin: Verordnung zu European Green Bonds gilt. Abgerufen am 30. Dezember 2024.
  3. EU-Verordnung 2023/2631 - European Green Bond Standard. Abgerufen am 6. Januar 2024.