Führerschein und Fahrerlaubnis (SADC)

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In der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) gelten seit 1998 einheitliche Fahrerlaubnisklassen.[1][2] Bisher (Stand Oktober 2010) haben jedoch nicht alle dieser Staaten die einheitlichen Klassen und Fahrerlaubnis eingeführt.[3]

Es gibt derzeit acht verschiedene Fahrerlaubnisklassen, die durch individuelle Restriktionen wie zum Beispiel „nur Traktoren“ beschränkt werden können. In allen Länder gilt einheitlich für alle Fahrerlaubnisklassen ein Mindestalter von 17 Jahren für eine Fahranfänger-Lizenz (englisch Learner’s Licence) und 18 Jahre für eine vollständige Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnisklassen

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Klasse Beschreibung Schließt ein Bemerkungen und Bestand
A Motorrad ohne Beiwagen und mit mehr als 125 cm³ (i) Motorrad mit Beiwagen
(ii) Trike
(iii) Quad
(iv) alle anderen Fahrzeuge der Klasse A1
ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklasse 1 (Südafrika, Namibia)
A1 Motorrad ohne Beiwagen und mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ oder elektrisch angetrieben; mit Ausnahme von Fahrzeugen
(i) die durch Elektrizität von festen Batterien angetrieben und durch Fußgänger kontrolliert werden
(ii) die ein Leergewicht von nicht mehr als 230 Kilogramm haben und speziell gebaut und eingesetzt, jedoch nicht einfach angepasst, werden um Personen mit Behinderung oder alten Personen, und nur diesen, das Fortkommen zu ermöglichen
(i) Motorrad mit Beiwagen
(ii) Trike
(iii) Quad mit nicht mehr als 125 cm³
(iv) Fahrzeuge mit Pedalen und einem Motor oder elektrischen Motor, der fest und dauerhaft angebracht ist und deren Antrieb durch die Pedale und den Motor oder elektrischen Motor sichergestellt wird
ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklasse 1 (Südafrika, Namibia)
B Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; insbesondere aber
(i) Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm
(ii) Minibus, Bus oder Transport mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm, mit oder ohne Anhänger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt, aber ohne Kraftfahrzeug-Züge
(i) Traktoren
(ii) Kraftfahrzeuge in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt
ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 2 und 8 (Südafrika, Namibia)
C Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16.000 Kilogramm, mit oder ohne Anhänger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt, aber ohne Kraftfahrzeug-Züge schließt alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen C1 und B mit ein in unter anderem Namibia schließt diese Fahrerlaubnisklasse keine Anhänger ein; ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3, 10 und 14 (Südafrika, Namibia)
C1 Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; insbesondere (i) Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm, jedoch nicht mehr als 16.000 Kilogramm
(ii) Minibus, Bus oder Transport mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm, jedoch nicht mehr als 16.000 Kilogramm, mit oder ohne Anhänger dessen Gesamtgewicht nicht mehr als 750 Kilogramm beträgt, aber ohne Kraftfahrzeug-Züge
schließt alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B mit ein in unter anderem Namibia schließt diese Fahrerlaubnisklasse keine Anhänger ein; ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3, 10 und 14 (Südafrika, Namibia)
BE/EB Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; insbesondere
(i) Kraftfahrzeug-Züge die nicht mehr als 3500 Kilogramm wiegen
(ii) eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm oder Minibus, Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm, mit Anhänger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm beträgt
schließt alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklasse B mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3, 10 und 14 (Südafrika, Namibia)
C1E/EC1 Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; insbesondere
(i) Kraftfahrzeug-Züge mit mehr als 3500 Kilogramm, aber weniger als 16.000 Kilogramm wiegt
(ii) eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 3500 Kilogramm, aber weniger als 16.000 Kilogramm oder Minibus, Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von nicht mehr als 3500 Kilogramm, mit Anhänger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm beträgt
schließt alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen B, C1 und EB/BE mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3, 10 und 14 (Südafrika, Namibia)
EC/CE Kraftfahrzeug mit Ausnahme von Motorrädern, Motor-Trikes, Motor-Quads, Traktoren und Kraftfahrzeugen in der Art einer landwirtschaftlichen oder industriellen Maschine, deren Einsatz nicht primär auf dem Transport von Personen oder Gütern liegt; insbesondere
(i) Kraftfahrzeug-Züge mit mehr als 16.000 Kilogramm
(ii) eine Kombination aus Kraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 16.000 Kilogramm oder Bus oder Lastkraftfahrzeug mit einem Leergewicht von mehr als 16.000 Kilogramm, mit Anhänger dessen Gesamtgewicht mehr als 750 Kilogramm beträgt
schließt alle Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen B, C, C1, EB/BE und C1E/EC1 mit ein ehemals Bestandteil der Fahrerlaubnisklassen 3, 10 und 14 (Südafrika, Namibia)

Einzelnachweise

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  1. Protocol on Transport, Communications and Meteorology, Article 6.10, SADC (Memento vom 28. September 2009 im Internet Archive) abgerufen am 20. Februar 2011
  2. The introduction of new CCF driving licences in South Africa, Department of Transport, South Africa (Memento des Originals vom 19. Oktober 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.transport.gov.za abgerufen am 20. Februar 2011
  3. SADC drivers licence: a failure of leadership, Times of Swaziland, 6. Oktober 2010@1@2Vorlage:Toter Link/www.times.co.sz (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. abgerufen am 20. Februar 2011