FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel

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FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel
Strand bei Steinwarder

Strand bei Steinwarder

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 323 ha
Kennung 1631-393
WDPA-ID 555517871
Natura-2000-ID DE1631393
FFH-Gebiet 323 ha
Geographische Lage 54° 23′ N, 11° 0′ OKoordinaten: 54° 22′ 48″ N, 11° 0′ 21″ O
FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 0 m bis 32,8 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Diagramm 1ː Flächenanteile der FFH-Lebensraumtypen und Biotoptypen im FFH-Gebiet Nordseite der Wagrischen Halbinsel

Das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Ostholstein in den Gemeinden Großenbrode, Heiligenhafen und Gremersdorf.[1] Das FFH-Gebiet liegt im NaturraumNordoldenburg“, in der Haupteinheit „Nordoldenburg und Fehmarn“, (Landschafts-ID 70301)[2]. Diese ist wiederum Teil der Naturräumlichen Großregion 2. Ordnung Schleswig-Holsteinisches Hügelland.

Das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel hat eine Größe von 323 Hektar, von der ein Fünftel aus Meeresfläche besteht.[3] Die größte Ausdehnung des FFH-Gebietes beträgt 15 Kilometer in Ostwestrichtung. Das FFH-Gebiet besteht aus fünf Teilgebieten, von denen zwei Teilgebiete räumlich von den übrigen getrennt sind.

  • Teilgebiet 1ː Küstenstreifen westlich von Großenbrode

Dieses Teilgebiet liegt im äußersten Osten des FFH-Gebietes als schmaler Küstenstreifen nördlich der Bundesstraße 207. Er beinhaltet jeweils im Osten und Westen je einen Strandsee. Im Westen entwässert die Großenbroder Aue über ein Schöpfwerk an der B 207 in den Strandsee und schließlich in die Ostsee.

Dies ist flächenmäßig das mit 141 Hektar größte Teilgebiet und liegt wie ein Schutzrigel nördlich des Hafengebietes von Heiligenhafen. Am Nordstrand befindet sich eine Häuserreihe nur wenige Meter vom Ostseeufer entfernt. Es besteht aus verschiedenen Dünenformen mit Quellerwatt und Salzwiesen.

Das Teilgebiet Steinwarder grenzt im Osten unmittelbar an das Teilgebiet Steinwarder und hat an der Seebrücke mit 155 Meter die größte Breite. Es endet im Westen an der Eichenholzniederung in der Nähe der Station der DLRG am Seepark von Heiligenhafen.

  • Teilgebiet 4ː Eichenholzniederung

Dieses Teilgebiet besteht im Wesentlichen aus Salzwiesen und Strandseen. Seinen Namen erhielt es von einem kleinen Wäldchen im Norden des Teilgebietes.

Dieses Teilgebiet besteht fast vollständig aus Steilküste mit vorgelagerten Geröllstränden. Es endet im Westen beim Campingplatz Blanck-Eck. Zu diesem Teilgebiet gehört auch ein 25 Hektar großes fast vollständig bewaldetes Areal 600 Meter entfernt. Hier liegt mit 32,8 Meter über Normalnull (NN) der höchste Punkt des FFH-Gebietes, siehe Karte 1.

Karte
Karte 1; Höchster Punkt im FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung

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Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2017 aktualisiert.[4]

Das FFH-Teilgebiet Küstenstreifen westlich von Großenbrode liegt vollständig im am 8. Januar 1969 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Nordküste von Großenbrode.[5] Die beiden FFH-Teilgebiete Eichholzniederung und Steilküsten bei Johannistal sind Teil des am 8. Januar 1969 gegründeten Landschaftsschutzgebiet Küsten von Johannistal und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen.[6]

Das FFH-Teilgebiet Graswarder ist flächenmäßig weitgehend identisch mit dem am 29. Dezember 1987 gegründeten Naturschutzgebiet Graswarder / Heiligenhafen.[7] Die Meeresflächen vor dem FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel gehören zum FFH-Gebiet Meeresgebiet der östlichen Kieler Bucht mit der Gebietsnummer 1631-392.

Im FFH-Gebiet liegen Teile des landesweiten Biotopverbundsystems, wie der Schwerpunktbereich 284 Küstengebiet Großenbrode im Osten.

Diagramm 2ː Eigentümer der Flächen des FFH-Gebietes Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel

Mit der Gebietsbetreuung des Teilgebietes Graswarder des FFH-Gebietes Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel wurde nach § 20 LNatSchG durch das LLUR der Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. betraut.[8] Das FFH-Gebiet befindet sich zum überwiegenden Teil in öffentlichen Besitz. Größter Eigentümer ist die Stiftung Naturschutz des Landes Schleswig-Holstein, siehe Diagramm 2.

FFH-Erhaltungsgegenstand

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Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2017 sind folgende FFH-Lebensraumtypen (LRT) und Arten als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[9][10]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[11]

  • 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt (Gesamtbeurteilung A)[12]
  • 1150* Lagunen (Strandseen) (Gesamtbeurteilung A)[13]
  • 1210 Einjährige Spülsäume (Gesamtbeurteilung B)[14]
  • 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände (Gesamtbeurteilung B)[15]
  • 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation (Gesamtbeurteilung B)[16]
  • 1310 Quellerwatt (Gesamtbeurteilung A)[17]
  • 1330 Atlantische Salzwiesen (Gesamtbeurteilung B)[18]
  • 2110 Primärdünen (Gesamtbeurteilung B)[19]
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Gesamtbeurteilung B)[20]
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation (Gesamtbeurteilung B)[21]
  • 2160* Dünen mit Hippophaë rhamnoides (Gesamtbeurteilung B)[22]
  • 2180 Bewaldete Küstendünen (Gesamtbeurteilung B)[23]
  • 6210* Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (* orchideenreiche Bestände) (Gesamtbeurteilung B)[24]

Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets:[25]

Tabelle 1ː LRT-Flächen im FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel[30]
Lebensraumtyp (LRT) gemäß SDB vom Mai 2017 in Hektar gemäß Biotopkartierung Stand November 2024 in Hektar Abweichung zum SDB

in Hektar

1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt 13,8 25,6921 11,8921
1150* Lagunen (Strandseen) 40,6 26,5159 -14,0841
1160 Flache große Meeresarme und -buchten (Flachwasserzonen und Seegraswiesen) - 7,2358 7,2358
1140 und 1160 Mischgebiet - 23,4288 23,4288
1210 Einjährige Spülsäume 5,1 0,1003 -4,9997
1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände 9,1 4,1819 -4,9181
1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation 6,7 6,4142 -0,2858
1310 Quellerwatt 11,2 4,344 -6,856
1330 Atlantische Salzwiesen 52,7 71,763 19,063
2110 Primärdünen 1,2 0,9312 -0,2688
2120 Weißdünen mit Strandhafer 12,4 9,948 -2,452
2130* Graudünen mit krautiger Vegetation 23,5 26,8168 3,3168
2160* Dünen mit Hippophaë rhamnoides 0,15 1,0493 0,8993
2180 Bewaldete Küstendünen 1,6 1,6217 0,017
2190 Feuchte Dünentäler - 0,0857 0,0857
3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer mit Laichkraut oder Froschbiss-Gesellschaften - 1,0406 1,0406
6210* Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien 0,6 - -0,6
6510 Magere Flachland-Mähwiesen - 21,116 21,116
Summeː 178,65 232,2853 53,6353

Knapp drei Viertel der Gesamtfläche ist mit FFH-Lebensraumtypen bedeckt, zwei Prozent sind ausschließlich gesetzlich geschützte Biotopflächen. Gut ein Viertel der FFH-Gebietsfläche hat keinen dieser beiden Schutzstati, siehe Diagramm 1. Die Angaben geben die Verhältnisse nach der Nachkartierung im Zeitraum von 2017 bis 2021 wieder.

Aus Tabelle 1 ist ersichtlich, dass teilweise erhebliche Unterschiede in der Flächengröße zwischen dem Standarddatenbogen (SDB) der Europäischen Umweltbehörde und der aktuellen Biotopkartierung des Landesamtes für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein bestehen. Besonders auffällig ist der in der Biotopkartierung aus dem Jahre 2021 neu aufgenommene FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachlandmähwiesen. Die FFH-LRT-Fläche hat sich dadurch um gut zehn Prozent vergrößert. Hierzu wurde am 14. November 2024 ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällt.[31] Die Europäische Kommission beschuldigt die Bundesrepublik Deutschland, sie habe für den FFH-Lebensraumtyp 6510 erstens versäumt, geeignete Maßnahmen gegen die Verschlechterung des Lebensraumtyps in den ausgewiesenen Gebieten zu treffen und zweitens versäumt der Kommission aktuelle Daten zum Erhaltungszustand zu übermitteln. Zum ersten Anklagepunkt hat das Gericht der Europäischen Kommission Recht gegeben, zum zweiten Punkt wurde die Klage abgewiesen. Beide Parteien haben ihre eigenen Kosten des Verfahrens zu tragen.

FFH-Erhaltungsziele

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Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[32]

  • 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt
  • 1150* Lagunen (Strandseen)
  • 1210 Einjährige Spülsäume
  • 1220 Mehrjährige Vegetation der Geröll-, Kies- und Blockstrände
  • 1230 Fels- und Steilküsten mit Vegetation
  • 1310 Quellerwatt
  • 1330 Atlantische Salzwiesen
  • 2110 Primärdünen
  • 2120 Weißdünen mit Strandhafer
  • 2130* Graudünen mit krautiger Vegetation
  • 2160* Dünen mit Hippophaë rhamnoides
  • 2180 Bewaldete Küstendünen
  • 6210* Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (* orchideenreiche Bestände)

Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden als FFH-Erhaltungsziele von Bedeutung die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[32]

  • 1188 Rotbauchunke
  • 1014 Schmale Windelschnecke

Fischotter und Kammmolch wurden nicht als FFH-Erhaltungsziele festgelegt. Der Fischotter hat sich im ersten Viertel des einundzwanzigsten Jahrhunderts in ganz Schleswig-Holstein positiv entwickelt. Dies gilt insbesondere auch im FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel.[33]

FFH-Analyse und Bewertung

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Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen und Arten.[34] Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein. Die FFH-Analyse, die Bewertungen des Erhaltungszustandes und die Vorbelastungen und Beeinträchtigungen werden ausführlich für jedes Teilgebiet beschrieben.

Alle FFH-Lebensraumflächen der Gewässer und das Quellerwatt haben im SDB eine sehr gute Gesamtbewertung zugesprochen bekommen.[11] Alle anderen FFH-Lebensraumflächen haben eine gute Bewertung erhalten. Lediglich alle Arten haben eine unbefriedigende Bewertung bekommen.[25] Die größten Gefährdungen für den Erhaltungszustand bestehen im Tourismus, Nährstoffeinträgen aus der extensiven Landwirtschaft, Verbrachung von Grünland, invasive und standortfremde Pflanzenarten und Prädatoren.

FFH-Maßnahmenkatalog

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Der FFH-Maßnahmenkatalog im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an.[35] Die sind in einer gesonderten Karte[36] und zur Projektverfolgung in fünf Maßnahmenblättern festgehalten.[37]

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen

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Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Monitorings wurden noch nicht veröffentlicht (Standː November 2024).

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[38] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) angerufen.[39] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[40] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[41] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[42] Hierzu wurden von der Generalanwältin des EuGH am 20. April 2023 die Schlussanträge gestellt.[43] Am 21. September 2023 hat der EuGH das Urteil gesprochen. Die Bundesrepublik Deutschland hat in drei Punkten der Anklage gegen Europäisches Recht verstoßen und im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Bundesrepublik Deutschland muss ihre eigenen Verfahrenskosten und die der Europäischen Kommission tragen.[44]

Commons: FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Karte des FFH-Gebietes Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel. In: Umweltportal des Landes Schleswig-Holstein. Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. November 2024.
  2. Naturräumliche Einordnung des FFH-Gebietes Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel. Untereinheit Nordoldenburg in der Haupteinheit Nordoldenburg und Fehmarn. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. November 2024.
  3. FFH-Gebietssteckbrief für das FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel. (PDF; 17 kB) FFH DE 1631-393. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Februar 2012, abgerufen am 5. November 2024.
  4. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1631-393 Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, abgerufen am 5. November 2024.
  5. FFH-Teilgebiet Küstenstreifen westlich von Großenbrode als Teil des Landschaftsschutzgebietes Nordküste von Großenbrode. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. November 2024.
  6. FFH-Teilgebiete Eichholzniederung und Steilküsten bei Johannistal als Teil des Landschaftsschutzgebietes Küsten von Johannistal und Heiligenhafen einschließlich Salzwiesen. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. November 2024.
  7. FFH-Teilgebiet Graswarder als Teil des Naturschutzgebietes Graswarder / Heiligenhafen. In: DigitalerAtlasNord. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 11. November 2024.
  8. Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein. (PDF) Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, April 2017, S. 1, abgerufen am 26. Februar 2023.
  9. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  10. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  11. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 49 kB) DE1631393 - 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 12. November 2024.
  12. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1140 Vegetationsfreies Schlick-, Sand- und Mischwatt. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 13–15, abgerufen am 7. Februar 2021.
  13. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1150 *Lagunen des Küstenraumes (Strandseen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 16–18, abgerufen am 11. Januar 2021.
  14. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1210 Einjährige Spülsäume. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 27–28, abgerufen am 11. Januar 2021.
  15. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1220 Mehrjährige Vegetation der Kiesstrände. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 29–30, abgerufen am 12. Januar 2021.
  16. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1230 Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 31–32, abgerufen am 12. Januar 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1310 Pioniervegetation mit Salicornia und anderen einjährigen Arten auf Schlamm und Sand (Quellerwatt). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 35–36, abgerufen am 12. Januar 2021.
  18. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 38–40, abgerufen am 12. Januar 2021.
  19. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2110 Primärdünen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 42–43, abgerufen am 12. Januar 2021.
  20. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2120 Weißdünen mit Strandhafer (Ammophila arenaria). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 44–45, abgerufen am 7. Januar 2021.
  21. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2130 *Festliegende Küstendünen mit krautiger Vegetation (Graudünen). In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 46–47, abgerufen am 7. Januar 2021.
  22. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2160 Dünen mit Hippophaë rhamnoides. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 52–53, abgerufen am 16. Juli 2024.
  23. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 2180 Bewaldete Dünen der atlantischen, kontinentalen und borealen Region. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 56–57, abgerufen am 7. Januar 2021.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6210* Kalk-(Halb-)Trockenrasen und ihre Verbuschungsstadien (* orchideenreiche Bestände). Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 95–99, abgerufen am 11. März 2021.
  25. a b Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN DE1631393. (PDF; 49 kB) 3.2. Arten gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Umweltportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2017, S. 4, abgerufen am 12. November 2024.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1188 Rotbauchunke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 257–258, abgerufen am 6. März 2022.
  27. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) Fischotter – Lutra lutra. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 315–316, abgerufen am 25. Oktober 2020.
  28. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1166 Kammmolch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 298–300, abgerufen am 27. Januar 2021.
  29. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1014 Schmale Windelschnecke. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 90–91, abgerufen am 24. August 2021.
  30. Karte der Biotopkartierung im FFH-Gebiet Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel. Umweltportal Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. November 2024.
  31. In der Rechtssache C‑47/23 betreffend eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV. Lebensraumtypen 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) und 6520 (Berg-Mähwiesen). In: eur-lex.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 14. November 2024, abgerufen am 19. November 2024.
  32. a b Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE 1631-393 „Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel“. (PDF; 165 kB) Auszug aus: Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für die gesetzlich geschützten Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und flächengleiche Europäische Vogelschutzgebiete - Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, abgerufen am 12. November 2024.
  33. Fischotter Monitoring in Schleswig-Holstein. In: Wasser Otter Mensch. Wasser Otter Mensch e.V., abgerufen am 24. November 2024.
  34. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1631-393 „Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel“. (PDF; 1824 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juli 2012, S. 22–30, abgerufen am 24. November 2024.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1631-393 „Nordseite der Wagrischen Halbinsel“. (PDF; 1829 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Juni 2012, S. 31–37, abgerufen am 24. November 2024.
  36. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1631-393 „Nordseite der Wagrischen Halbinsel“. Maßnahmen Karte 1 bis 5. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. März 2012, abgerufen am 24. November 2024.
  37. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1631-393 „Nordseite der Wagrischen Halbinsel“. (PDF; 209 kB) Maßnahmenblätter. In: umweltanwendungen.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 12. März 2012, abgerufen am 24. November 2024.
  38. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  39. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  40. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  41. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  42. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  43. Tamara Capeta: Rechtssache C‑116/22 Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland. SCHLUSSANTRÄGE DER GENERALANWÄLTIN TAMARA ĆAPETA. In: InfoCuria Rechtsprechung. Europäischer Gerichtshof, 20. April 2023, abgerufen am 13. August 2023.
  44. URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer). In der Rechtssache C‑116/22. In: curia.europa.eu. Europäischer Gerichtshof, 21. September 2023, abgerufen am 26. November 2023.