Fachanwalt (Schweiz)
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Der Titel Fachanwalt SAV bezeichnet in der Schweiz einen Rechtsanwaltstitel, der dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen zu verfügen. Die Zulassung als Fachanwalt erfordert mindestens fünf Jahre Praxiserfahrung und überdurchschnittliche Kenntnisse des entsprechenden Rechtsgebiets. Liegen diese vor, wird der Titel vom Schweizerischen Anwaltsverband nach einer Prüfung für die Dauer von zehn Jahren verliehen.
Abschlüsse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) zertifiziert folgende Fachanwaltsabschlüsse:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Haftpflicht- und Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Mietrecht
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mirko Roš: Spezialisierung bei der Anwaltschaft und den Gerichten. In: Justice-Justiz-Giustizia. Nr. 2, 2013.
- Georges Chanson und Mirko Roš: Fachanwalt SAV : eine erste Bestandesaufnahme. In: Schweizerische Juristenzeitung. Band 104, 2008, S. 15–18.
- Walter Fellmann und Matthias Bizzaro: Anwaltsrecht. Stämpfli, Bern 2010, ISBN 978-3-7272-8659-9, S. 341–346.
- Mirko Roš: Soll der SAV den "Fachanwalt SAV" bzw. die "Fachanwältin SAV" einführen? In: Anwaltsrevue/Revue de l'avocat. 2002, S. 7–9.