Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie
Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie, auch Infektiologe/Infektiologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit im Bereich Infektiologie des Gebietes Innere Medizin spezialisiert hat.
Gebietsdefinition Innere Medizin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der deutschen Muster-Weiterbildungsordnung 2018 umfasst das Gebiet Innere Medizin die Vorbeugung, (Früh-)Erkennung, konservative und interventionelle Behandlung sowie Rehabilitation und Nachsorge der Gesundheitsstörungen einschließlich geriatrischer Krankheiten und Erkrankungen der Atmungsorgane, des Herzens und Kreislaufs, der Verdauungsorgane, der Nieren und ableitenden Harnwege, des Blutes und der blutbildenden Organe, des Gefäßsystems, des Stoffwechsels und der inneren Sekretion, des Immunsystems, des Stütz- und Bindegewebes, der Infektionskrankheiten und Vergiftungen sowie der soliden Tumore und der hämatologischen Neoplasien. Das Gebiet umfasst auch die Gesundheitsförderung und die Betreuung unter Berücksichtigung der somatischen, psychischen und sozialen Wechselwirkungen und die interdisziplinäre Koordination der an der gesundheitlichen Betreuung beteiligten Personen und Institutionen.[1]
Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Infektiologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um in Deutschland als Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt
- eine mindestens 72 Monate dauernde Weiterbildung Monate im Gebiet Innere Medizin an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden, davon müssen abgeleistet werden:
- 36 Monate in Innerer Medizin und Infektiologie, davon
- 24 Monate in der stationären Patientenversorgung,
- bis zu 6 Monate Weiterbildung können zum Kompetenzerwerb in Hygiene und Umweltmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie und/oder in Öffentlichem Gesundheitswesen angerechnet werden
- 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin,
- 6 Monate in der Notfallaufnahme,
- 6 Monate in der Intensivmedizin.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Fach verfügt. Die Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Innere Medizin / Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin Infektiologe/Infektiologin sind in der Muster-Weiterbildungsordnung festgeschrieben.
Inhalte der Weiterbildung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:[1]
Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Innere Medizin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Infektiologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Infektionsprävention und Infektionsschutz
- Nosokomiale Infektionen
- Infektionsdiagnostik
- Antiinfektive Therapie
- Antibiotic Stewardship (ABS)
- Infektiologische Notfälle
- Systemische und Organ-Infektionen
- Fieber unklarer Genese
- Behandlung von Mykobakteriosen, Pilzinfektionen, parasitären Erkrankungen
- Chronische Infektionen
- Infektionsepidemiologie und Ausbruchsmanagement einschließlich Pandemien
- Seltene Infektionskrankheiten
- Infektionen bei besonderen Patientengruppen
- Besonderheiten bei Infektionen von geriatrischen Patienten
- Infektionen während der Schwangerschaft
- Infektionen bei Fernreisenden einschließlich Prävention
- Behandlung komplizierter Infektionen einschließlich opportunistischer Infektionen im Rahmen einer Immundefizienz.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Zusatzweiterbildungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kardiologen und Kardiologinnen haben die Möglichkeit, sich durch Zusatz-Weiterbildung weiter zu qualifizieren. Dies betrifft die Zusatz-Weiterbildungen,
- die von allen Fachärzten, sowie von Ärzten ohne abgeschlossene Facharztweiterbildung erworben können und solche
- die Fachärzten der Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung vorbehalten sind.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste ärztlicher Weiterbildungsbezeichnungen in Deutschland
- Liste medizinischer Fachgebiete
- Facharzt für Innere Medizin
- Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
- Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
- Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
- Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
- Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie
- Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie
- Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie
- Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d Gebiet Innere Medizin Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 152f. Bundesärztekammer, abgerufen am 11. November 2024.