Facharzt für Neuropathologie

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Facharzt für Neuropathologie, auch Neuropathologe/Neuropathologin, ist in Deutschland die offizielle Bezeichnung für einen Facharzt, der sich auf die ärztliche Tätigkeit in der Disziplin Neuropathologie spezialisiert hat.

Gebiet Pathologie

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Das Gebiet Pathologie einschließlich der Neuropathologie umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die Beurteilung von Untersuchungsgut bei morphologisch definierten Krankheiten oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.[1]

Gebiet Neuropathologie

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Das Gebiet Pathologie einschließlich der Neuropathologie umfasst nach der Definition der deutschen Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte die Erkennung von Krankheiten, ihrer Entstehung und ihrer Ursachen durch die Beurteilung von Untersuchungsgut bei morphologisch definierten Krankheiten oder durch Obduktion und dient damit zugleich der Beratung und Unterstützung der in der Behandlung tätigen Ärzte.[1]

Facharzt-Weiterbildung

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Um in Deutschland als Facharzt für Neuropathologie (Neuropathologe/Neuropathologin) tätig werden zu können, muss nach dem Abschluss eines Medizinstudiums und erteilter Approbation als Arzt eine mindestens 72 Monate umfassende Weiterbildung im Fach Neuropathologie mit Erfolg absolviert worden sein.[1] Die Berechtigung zur Führung einer Facharzt- oder Zusatzbezeichnung wird nach einer mündlichen Prüfung von der zuständigen Landesärztekammer erteilt.

Die Weiterbildung muss an zugelassenen Weiterbildungsstätten absolviert werden: mindestens

  • 72 Monate Neuropathologie, davon können zum Kompetenzerwerb
    • bis zu 24 Monate Weiterbildung in Pathologie und
    • bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen.

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung. Zur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen, dass man über die entsprechenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Haut- und Geschlechtskrankheiten verfügt.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:

  • Prinzipien interdisziplinärer Therapiekonzepte und Therapieplanung, insbesondere bei Tumorerkrankungen
  • Digitale Pathologie
  • Spezielle Anatomie insbesondere des Nervensystems und der Skelettmuskulatur
  • Obduktionstätigkeit: insbesondere Obduktionen des Zentralnervensystems
  • Makroskopische Beurteilung, Auswahl und Entnahme morphologischen Materials für die histologische und zytologische Untersuchung einschließlich der Methoden der technischen Bearbeitung und Färbung, insbesondere von Gehirnen, Rückenmarkspräparaten, Spinalganglien, peripheren Nervenanteilen und Skelettmuskulatur
  • Aufbereitung und Befundung von Präparaten
  • Mikroskopie
  • Molekulare Neuropathologie

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Einzelnachweise

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  1. a b c Facharzt/Fachärztin für Neuropathologie. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 247–248. Bundesärztekammer, abgerufen am 28. Oktober 2024.