Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen | |
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Gründung | 14. Juli 1953 |
Trägerschaft | staatlich |
Ort | Schwetzingen |
Bundesland | Baden-Württemberg |
Land | Deutschland |
Rektor | Frank Haarer |
Studierende | 710 (WS 2019/20)[1] |
Mitarbeiter | 40 (2019)[2] |
davon Professoren | 26 (2019)[1] |
Website | www.hfr-schwetzingen.de |
Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine staatliche Einrichtung des Landes Baden-Württemberg in Schwetzingen. Sie ist eine interne Fachhochschule, an der Rechtspflegeranwärter der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Studiengang zu Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet werden.
Seit dem 1. September 2016 werden an der Schwetzinger Hochschule erstmals auch Gerichtsvollzieheranwärter des Landes Baden-Württemberg in einem bundesweit einzigartigen dreijährigen Bachelorstudiengang zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) ausgebildet.[3]
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1953 eröffnete das Land Baden-Württemberg in Schwetzingen eine justizeigene Rechtspflegerschule, in der Justizbeamte des mittleren Dienstes zusammen mit Abiturienten zu Rechtspflegern ausgebildet wurden. 1979 wurde die Rechtspflegerschule in eine Fachhochschule des Landes Baden-Württemberg nach dem Fachhochschulgesetz übergeleitet. 1994 ist das Studium an der Fachhochschule hochschulorientiert reformiert worden.
Standort
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Hochschule bzw. deren Vorgängereinrichtungen sind seit ihrer Gründung im südlichen Schlossflügel des Schwetzinger Schlosses untergebracht. Nach umfangreichen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2013 konnte der Lehrbetrieb nach vorübergehender Auslagerung der Hochschule wieder am gewohnten Standort aufgenommen werden.
Studium
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das fachwissenschaftliche Studium zum Diplom-Rechtspfleger erfolgt in zwei Studienabschnitten:
Fachwissenschaftliches Studium I
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des ersten Ausbildungsjahres bis Juli des ersten Ausbildungsjahres
In diesem ersten Studienabschnitt an der Hochschule werden die für die Berufspraxis erforderlichen grundlegenden Rechtskenntnisse vermittelt.
Studienpraxis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des zweiten Ausbildungsjahres bis August des zweiten Ausbildungsjahres
Hierbei soll erlerntes Wissen aus dem fachwissenschaftlichen Studium I in der Praxis vertieft und dabei Arbeitsweisen erlernt werden. Diese Phase wird an Amtsgerichten und bei Staatsanwaltschaften durchgeführt.
Fachwissenschaftliches Studium II
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dauer: 12 Monate
- Zeitraum: September des dritten Ausbildungsjahres bis August des dritten Ausbildungsjahres
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Statistische Berichte Baden-Württemberg, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Artikel-Nr. 3234 20001 B III 1 - j/20 ( des vom 19. Januar 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Statistisches Bundesamt: Private Hochschulen 2019.
- ↑ Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) ( des vom 29. September 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Fachhochschule Schwetzingen
Koordinaten: 49° 23′ 0,6″ N, 8° 34′ 20,5″ O