Fachschaft (Begriffsklärung)
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Fachschaft bezeichnet die Gesamtheit der Personen eines Fachbereichs oder der Angehörigen einer Berufsgruppe. Verwendung fand bzw. findet er vor allem
- an Hochschulen, siehe Fachschaft;
- an einigen Gymnasien in Deutschland, in denen die Lehrkräfte eines Schulfaches eine Fachschaft bilden (vgl. auch Fachkonferenz (Schule));
- in berufsständischen Organisationen wie zum Beispiel der Reichstheaterkammer während der Zeit des Nationalsozialismus.