Faktur (Musik)
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Faktur oder Factur (von lateinisch facere: machen) beschreibt den Aufbau eines Musikstücks. Hermann Mendel definiert Factur als „Art und Weise, wie ein Tonstück zusammengesetzt ist, mit besonderer Rücksicht auf seinen inneren Bau“.[1]
Obwohl der Begriff in der Musikwissenschaft häufig verwendet wird – zuweilen im Sinne der Technik des Tonsatzes („Satztechnik“)[2] – gibt es weder in der Enzyklopädie „Die Musik in Geschichte und Gegenwart“ noch im „Grove Dictionary of Music and Musicians“ einen Eintrag.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Hermann Mendel: Musikalisches Conversations-Lexikon. Eine Encyklopädie der gesammten musikalischen Wissenschaften. Band 4. Oppenheim, Berlin 1870, S. 452 (archive.org).
- ↑ Veronika Giglberger: Studien zur Faktur von Mozarts später Streicher-Kammermusik. Fink, Paderborn/München 2007, ISBN 978-3-7705-4435-6, S. 10–15.