Feiertage im Deutschen Reich 1933–1945

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Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage waren im NS-Staat neben den Sonntagen, alle Tage, die im Gesetz über die Feiertage erwähnt wurden. Das Gesetz trat am 27. Februar 1934 in Kraft. Damit wurden erstmals alle Feiertage in einem Reichsgesetz geregelt.[1] Bis dahin oblag die Einführung von Feiertagen den Ländern und Freistaaten. So waren die kirchlichen Feiertage Neujahrstag, Ostermontag, Himmelfahrtstag, der Pfingstmontag sowie der erste und der zweite Weihnachtstag bereits im gesamten Reich Feiertage.[1] Das Gesetz wurde durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland 1949 in Landesrecht umgewandelt, die Bundesländer haben es dann aufgehoben oder ersetzt.[2]

Feiertag Datum Bemerkung
Neujahr 1. Januar
Heldengedenktag 16. März, wenn Sonntag, sonst Sonntag vor dem 16. März ab 1939, vorher am 5. Sonntag vor Ostern (Reminiscere)
Karfreitag Ostersonntag −2 Tage
Ostermontag Ostersonntag +1 Tag
Führergeburtstag 20. April nur 1939 (Hitlers 50. Geburtstag)[3]
Nationaler Feiertag des deutschen Volkes 1. Mai ab 1934, 1933 als „Feiertag der nationalen Arbeit“ eingeführt[1]
Christi Himmelfahrt Ostersonntag + 39 Tage
Pfingstmontag Ostersonntag + 50 Tage
Fronleichnam Ostersonntag + 60 Tage nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung
Erntedanktag 1. Sonntag nach dem Michaelistag (29. September)
Reformationstag 31. Oktober nur in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung
Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung 9. November ab 1939
Buß- und Bettag Mittwoch vor dem 23. November
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember

Beflaggungstage

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Tage, an denen nach der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Reichsflaggengesetzes vom 28. August 1937 die allgemeine Beflaggung angeordnet war:

Weitere Gedenktage

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Quellen und Verweise

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  1. a b c Georg Kaisenberg: Das neue Feiertagsrecht. In: Archiv des öffentlichen Rechts. 65 (N.F. 26), Nr. 1, 1935, S. 90–101, JSTOR:44302757.
  2. Verordnung zur Durchführung des Feiertagsgesetzes. vom 18. Mai 1934. verfassungen.de, abgerufen am 19. Mai 2023.
  3. Verordnung zum Gesetz über einmalige Sonderfeiertage vom 17. April 1939, Reichsgesetzblatt, Jg. 1939, Teil I, S. 764.