Feuerstättenverordnung
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Der Begriff Feuerstättenverordnung oder Feuerstättenordnung wird uneinheitlich verwendet. Es handelt sich nicht um eine amtliche Bezeichnung.
In Deutschland kann gemeint sein:
- die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung – FeuVO oder FeuV) als rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen[1]
- die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), auch als Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung bezeichnet, für den effizienten und emissionsarmen Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen im häuslichen Bereich.[2]
Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Immobilienglossar Feuerstättenverordnung: Die Feuerstättenordnung (FeuVO) – was ist zu beachten, monreal Immobilien & Projektentwicklung GbR - Dr. Ruf & Dkfm. Widmann, 2016
- ↑ Feuerstättenverordnung - Aktuelle Information zur Feuerstättenverordnung und dem Austausch alter Holzheizungen ( des vom 30. September 2020 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e. V.