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Flugsicherungsausrüstung-Verordnung

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Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge (FSAV)[1] definiert für alle zivilen Luftfahrzeuge die im deutschen Luftraum betrieben werden, die notwendige Flugsicherungsausrüstung, die für eine sichere Durchführung eines Fluges notwendig sind. Es wird unterschieden nach den Anforderungen für die erforderliche Ausrüstung eines Luftfahrzeuges für Flüge die nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) erfolgen und für Flüge die nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) erfolgen.

  1. Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge, 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549), https://www.gesetze-im-internet.de/fsav_2004/BJNR309300004.html