Freiwilliger Nutzungstausch

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Beim Freiwilligen Nutzungstausch wird im Rahmen eines Bodenordnungsverfahrens die Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken getauscht, nicht aber das Eigentum an ihnen. Der rechtliche Rahmen wird durch Unterpachtverträge geregelt. Das heißt, der Eigentümer muss der Unterverpachtung zustimmen.

Der freiwillige Nutzungstausch ist ein anerkanntes Bodenordnungsverfahren. Es wird auf Länderebene unterschiedlich gefördert. Fördervoraussetzungen sind in Baden-Württemberg beispielsweise u. a. anerkannte Helfer und einheitliche zehnjährige Pachtverträge. Fördermittel werden bei den Flurneuordnungsämtern (Landratsämtern) beantragt.

Ziele sind die Arrondierung der Höfe, größere Wirtschaftsflächen und eine hofnahe Bewirtschaftung. Vorteile des freiwilligen Nutzungstauschs sind

  • größere Schläge
  • weniger Vorgewende
  • weniger Rüstzeiten
  • kürzere Wege
  • höhere Erträge
  • Zeitersparnis
  • F. Ackermann: Freiwilliger Nutzungstausch – Gestaltung und Evaluierung von dörflichen Moderationsprozessen. (= Kommunikation und Beratung). Margraf-Publisher, Weikersheim 2009, ISBN 978-3-8236-1569-9.
  • Nutzungstausch – eine neue Initiative zur Schaffung wettbewerbsfähiger Schlaggrößen auf Pachtbasis. In: Nachrichten aus der Landeskulturverwaltung. 19. Jg., 13. Sonderheft. Hrsg. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz. Mainz 2000.
  • D. Schäuble: Nutzungstausch auf Pachtbasis als neues Instrument der Bodenordnung. (= Studiengang Geodäsie und Geoinformation der Universität der Bundeswehr München. Heft 82). Neubiberg 2007,
  • K.-H. Thiemann: Stand und Perspektiven der freiwilligen Bodenordnung (Land- und Nutzungstausch). In: Allgemeine Vermessungs-Nachrichten. Heft 10, 2009, S. 334–341.