Friedrich Wilhelm Bosch

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Das Grab von Ingeborg Bosch, geborene Höhn, und ihrem Ehemann Friedrich Wilhelm Bosch auf dem katholischen Friedhof Plittersdorf in Bonn

Friedrich Wilhelm Bosch (* 2. Dezember 1911 in Köln; † 20. März 2000 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler mit dem Schwerpunkt Familienrecht.

Als Sohn des Kölner Rechtsanwalts Karl Bosch und seiner Ehefrau Elisabeth geb. Josten studierte Bosch nach dem Abitur Rechtswissenschaft an der Universität Genf, der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Universität zu Köln und der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Seit dem Studium war er Mitglied des katholischen Studentenvereins KStV Flamberg Bonn im KV.[1] Mit einer Doktorarbeit bei Hans Dölle promovierte er 1934 in Bonn zum Dr. iur. Bosch, der in der Folge von 1936 bis 1938 eine Assistentenstelle in Bonn bekleidete, trat 1937 eine Stelle als Gerichtsassessor am Landgericht Bonn an, 1941 wurde er dort zum Landgerichtsrat ernannt. Während des Zweiten Weltkriegs war er von 1940 bis 1941 und wieder von 1943 bis 1945 zum Wehrdienst an der Ostfront eingezogen, zuletzt als Wachtmeister der Reserve.

Der 1941 als Fakultätsassistent an der Reichsuniversität Straßburg freigestellte Bosch habilitierte sich dort 1943 als Privatdozent für Bürgerliches Recht, Landwirtschaftsrecht und Zivilprozessrecht. Nach Kriegsende wurde er nach Bonn umhabilitiert, 1948 wechselte er als Lehrstuhlvertreter nach Frankfurt am Main, ein Jahr darauf als Lehrbeauftragter nach Köln. 1950 folgte Bosch einem Ruf auf eine ordentliche Professur für Bürgerliches Recht, Ehe- und Familienrecht, Landwirtschafts-, Urheber-, Zivilprozess- und Konkursrecht sowie Freiwillige Gerichtsbarkeit an die Universität Bonn. 1964 wechselte er als ordentlicher Professor an die Universität Bochum, 1967 kehrte er nach Bonn zurück, 1980 wurde er emeritiert. Friedrich Wilhelm Bosch verstarb 2000 88-jährig in Bonn.

Politisch engagierte Bosch sich in der CDU, für die er bei der Bundestagswahl 1953 erfolglos auf deren nordrhein-westfälischer Landesliste kandidierte.[2]

In den 1950er Jahren, als die Anpassung des Familienrechts an die in Art. 3 II GG ausgesprochene Gleichberechtigung von Mann und Frau anstand, sprach er sich in vielfach polemischer Weise gegen die tatsächliche Gleichberechtigung der Frau aus. Seiner Auffassung zufolge würde das Letztentscheidungsrecht des Ehemannes und Vaters nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Auch betonte er, die Auffassung der Kirche müsste stärkere Berücksichtigung finden, und sprach sich gegen die obligatorische Zivilehe aus.

  • Die Regelung der Nachlaßverbindlichkeiten im Erbhofrecht, Zugleich ein Beitrag zu der Frage des Rechtscharakters der Anerbenfolge Dissertation, In: Band 31 von Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen, L. Röhrscheid, Bonn, 1934
  • Zur gegenwärtigen Lage der deutschen Zivilgerichtsbarkeit: Betrachtungen im Hinblick auf die Neuordnung Deutschlands und den Erlass eines Besatzungsstatuts, Verlag für Personenstandswesen u. Standesamtsbedarf, Schorndorf/Württemberg, 1948
  • Familienrechtsreform: (Eheschliessung, Ehescheidung, Gleichberechtigung von Mann und Frau, Recht des unehelichen Kindes.) 2 Vorträge, Reckinger, Siegburg, 1952
  • Grundsätzliche Auseinandersetzung um die Rechtsordnung in Ehe und Familie: Vier Aufsätze, Deutsche Tagespost, Regensburg, 1952/53
  • Neue Rechtsordnung in Ehe und Familie: Eheschliessung, Ehescheidung, Gleichberechtigung, Reckinger, Siegburg, 1954
  • Welche Anforderungen sind an eine Reform des Rechts des unehelichen Kindes zu stellen?: Gutachten für den 44. Deutschen Juristentag, Mohr (Siebeck), Tübingen, 1962
  • Grundsatzfragen des Beweisrechts: ein Beitrag zur allgemeinen Prozessrechtslehre, In: Band 24 von Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht, Gieseking, Bielefeld, 1963
  • Ehe und Familie in der Rechtsordnung: Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft. Insbesondere ein Beitrag zum Thema "Gesetz und Richter". Erweiterte Fassung eines Vortrage anlässlich der Eröffnung der Ruhr-Universität Bochum, gehalten am 2. Juli 1965, F. Kampf, Bochum, 1966
  • Ehe und Familie in der Bundesrepublik Deutschland: Grundfragen der rechtlichen Ordnung, Adamas-Verlag, Köln, 1983
  • Staatliches und kirchliches Eherecht – in Harmonie oder im Konflikt?: Insbesondere zur Entwicklung und zur gegenwärtigen Situation im Eheschliessungsrecht, Gieseking, Bielefeld, 1988

Einzelnachweise

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  1. Kartellverband katholischer deutscher Studentenvereine: KV Jahrbuch - Die Mitglieder und die Angehörigen des KV und des ÖKV 1991, Würzburg 1991, S. 323.
  2. Biographische Notiz@1@2Vorlage:Toter Link/www.kgparl.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. auf www.kgparl.de, abgerufen am 1. April 2017.
  3. Auskunft des Bundespräsidialamtes