Funkspruch
Ein Funkspruch (auch: Funktelegramm, kurz FT)[1] ist eine formgebundene Nachricht, die per Funk im Funkverkehr abgesetzt („gefunkt“) wird. Er dient überwiegend der Übertragung von Information.
Formen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den im Funkspruch enthaltenen Informationen zählen je nach Funkdienst die Identifikation des Funkers oder der Funkstelle sowie die Nennung des Funkrufnamens oder Rufzeichens der Zielperson, zudem die zu übermittelnde Information in der für den jeweiligen Funkdienst geläufigen Form (BOS-, Amateur-, See- und Flugfunk haben z. B. unterschiedliche Funkrichtlinien bzw. Betriebstechniken). Dazu kommen eventuelle Inhalte privater, bzw. nicht sicherheitsrelevanten Art.
Im Funkspruch wird eine möglichst komprimierte Form der Information angestrebt, um die zumeist limitierte Bandbreite effizient auszunutzen. Die Komprimierung durch Verwendung von Abkürzungen, Formeln oder Q-Gruppen hat unter anderem auch den Vorzug, dass die verwendete Frequenz nur kurz belegt wird und bei mobilen Funkgeräten die Batterie geschont wird.
Funksprüche sind zu unterscheiden von den formlosen Funkgesprächen und Durchsagen. Funksprüche innerhalb des BOS-Funks müssen in der Regel dokumentiert werden.
In der Frühzeit des Rundfunks gab der Sender Breslau die rundfunktechnische Fachzeitschrift Der Funkspruch heraus.
Besondere Formen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eine Sonderform des Funkspruches ist der Rundspruch, der nicht der Kontaktaufnahme oder Informationsübermittlung mit einer einzelnen Funkstelle dient, sondern Informationen an mehrere Teilnehmer des betreffenden Dienstes übermittelt.
- Der Allgemeine Anruf (CQ) ist ein Funkspruch, der nicht die Kontaktaufnahme mit einer bestimmten Funkstelle einleitet, sondern sich an jede Funkstelle wendet, die den Anruf empfangen hat und darauf antworten möchte.
- Dringlichkeitsrufe und Notrufe sind ebenfalls verbreitete Formen des Funkspruches.
Verschlüsselter Funkspruch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine weitere besondere Form eines Funkspruchs ist der verschlüsselte Funkspruch. Im Gegensatz zum Amateurfunkdienst, der der Völkerverständigung dient, und aus dem Grund keine verschlüsselten Funksprüche, sondern stets den „offenen Wortlaut“ in Form von „Klarsprüchen“ nutzt, ist zum Beispiel im militärischen Funkverkehr die Geheimhaltung der übermittelten Informationen essentiell wichtig. Hier werden „Geheimsprüche“ übermittelt. Zu diesem Zweck setzte beispielsweise die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg die Rotor-Chiffriermaschine Enigma ein. Das Bild (rechts) zeigt einen vom britischen Abhördienst (Y service) abgefangenen deutschen Funkspruch.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ 75 Jahre später – Die wahre Geschichte der U 96 von Gerrit Reichert in der Schweriner Volkszeitung vom 12. März 2017, abgerufen am 24. Juni 2019