Gaststaatgesetz

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Ein Gaststaatgesetz regelt die Ansiedlung internationaler Einrichtungen und Durchführung von internationalen Konferenzen in einem Land.

Basisdaten
Titel: Gaststaatgesetz
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Staatsrecht
Fundstellennachweis: 180-54
Erlassen am: 30. November 2019
(BGBl. I S. 1929)
Inkrafttreten am: 6. Dezember 2019
GESTA: A002
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Gaststaatgesetz regelt die Ansiedlung internationaler Einrichtungen in Deutschland einschließlich der dabei in jedem Einzelfall zu klärenden Rechtsfragen, wie Status der internationalen Einrichtung, Vorrechte, Immunitäten und Befreiungen.[1] Es dient der Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen.

Das Schweizer Gaststaatgesetz zeigt in seinem langen Titel seine Aufgaben: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge.[2] Die Schweizer Regierung hatte 2006 die Schaffung dieses Gesetzes so begründet: „Wie andere Staaten gewährt die Schweiz ausländischen Vertretungen sowie internationalen Organisationen und Konferenzen, denen sie auf ihrem Hoheitsgebiet Gastrecht gewährt, Vorrechte und Immunitäten. Ihre Gaststaatpolitik umfasst auch die Gewährung von gewissen finanziellen Beiträgen, insbesondere in Form von Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf.“[3]

Deutschland:

Schweiz:

Einzelnachweise

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  1. Gesetzentwurf und amtliche Begründung auf BT-Drs. 19/1719
  2. SR 192.12 Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG) vom 22. Juni 2007 (online)
  3. Botschaft zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) vom 13. September 2006 (online)