Bauwerksname

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Gebäudename, allgemeiner auch Bauwerksname, fachlich Oikodonym (gr. oikodomé ‚Gebäude‘ und ónyma ‚Name‘) nennt man den Namen eines Bauwerks (Gebäude im Sinne des Begriffs ist eine Unterform der Bauwerke). Die Gebäudenamen zählen als Untergruppe zu den Siedlungsnamen.

Siedlungsnamen[1] (Oikonyme, zu gr. oĩkos ‚Unterkunft‘, Ortsnamen im engeren Sinne) sind innerhalb der Gruppe der Toponyme (Örtlichkeitsnamen, Ortsnamen i. w. S.) die Namen, die mit den Objekte menschlichen Tätigkeit in Bezug auf die Erdoberfläche „verbunden, vom Menschen geschaffen oder vervollkommnet sind“.[2] Dazu zählen Siedlungen, Mikroobjekte innerhalb der Siedlungen, Verkehrswege und -routen, einzelne Gebäude, sakrale Bauten oder Friedhöfe. Im Unterschied zu Ansiedlungen (Ortslagen), die im Allgemeinen ausnahmslos mit einem Eigennamen (lateinisch Nomen proprium) versehen sind, sind Bauwerke meist nur dann benannt, wenn sie herausragende Landmarken darstellen.

„In der Regel wird nicht jedes Gebäude und nicht jeder Bau proprial bezeichnet, sondern nur die bekanntesten, attraktivsten, interessantesten unter ihnen, z. B. der Zwinger, der Stephansdom, Schloss Sancoussi, Schloss Cecilienhof u. a.“[2]

Dasselbe gilt für öffentliche Gebäude wie Krankenhäuser, für Gasthöfe, aber auch Infrastrukturbauwerke wie Stadttore oder Brücken. Wohnhäuser bleiben – bis auf die bäuerlichen Anwesen, und Stadthäuser nur regional und phasenweise – meist unbenannt; allgemein behilft man sich dann seit der Einführung des amtlichen Katasterwesens mit einer Bezeichnung Straßenname + Hausnummer.

Allgemein trägt meist nur ein ganzer Gebäudekomplex einen eigenen Namen; so bezeichnen die Hofnamen das ganze Anwesen oder der Name einer Burg die ganze Anlage, die einzelnen Gebäudeteile sind dann nur mit Sachbegriffen (lateinisch Kollektivum) bezeichnet, also das Haus, die Scheune, oder der Pallas und die Vorburg. Diese gehen dann proprial im Sprachgebrauch der Bewohner auf den Teil über, oder nähere Beschreibungen (Deskriptivum) werden zum Namen: Südflügel, Neugebäude, Haus am Tor.

Systematik der Bauwerksnamen

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Nach Typus des Bauwerks

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Systematisch lassen sich die Namen für Bauwerke nach Bauwerkstypus in folgende Gruppen fassen:[3]

Nach Herkunft des Namens (Etymologie)

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Nach der Herkunft (Etymologie) lassen sie sich verschiedene Fälle unterscheiden:[6]

Gebäudenamen können Simplicia (einzelne Namen) sein, Komposita oder synthetisch gebildet (Satzfragmente).[6] Das Beistellen einer Bauwerkklasse ist allgemein üblich (Donaubrücke, Pfarrkirche zum hl. Florian, Hotel Zur Post), aber kein Muss. Die Morphologie alter Hausnamen umfasst etwa Grundglieder der obigen Typologie mit Ableitungselementen, wie ein allgemeines Ableitungssuffix -er oder -inger, die auch für Personen gelten, oder Diminutive wie bairisch -l (Ackerl, Gaßl)[6]

Zum Genus gilt nach Duden: „Bezeichnungen, mit denen sich zunächst kein Genus verbindet und die als Namen für Hotels, Cafés, Kinos verwendet werden, sind – entsprechend dem Genus dieser drei Wörter – meist Neutra: das Continental, das Gloria, das Hilton; ich gehe ins Kranzler, ins Blum; das Royal, das Rex. Aber: die Schauburg (weil: die Burg), das Abendstudio (weil: das Studio), die Kurbel, die Filmbühne.“[8]

Zur Deklination: „Der Gebäudename wird gebeugt, auch dann, wenn er in Anführungszeichen steht: der Besitzer der „Alten Post“, die Köche des „Nürnberger Hofs“. Soll der Gebäudename unverändert bleiben, dann muss umschrieben werden: im Gasthof „Alte Post“, die Köche des Hotels „Nürnberger Hof“.“[8]

Allgemein gilt, dass das Namensgut des Altbestandes durchwegs tradiert ist, und so in die amtlichen Datenbestände des Vermessungswesens ab dem 18. Jahrhundert Eingang, und damit eine gewisse Verbindlichkeit gefunden hat (Kataster, amtliche Karten). Jüngere Bauten unterliegen durchwegs einem staatlich geregelten Bewilligungsprozess (Baubewilligung), in dessen Rahmen ein Name allfällig fixiert wird. Diese, aber auch andere rechtliche Vorgänge, etwa Denkmalkataster, haben aber nicht unbedingt eine normative Kraft, was den Gebäudenamen betrifft.

Durch die in den letzten Jahren aufgebauten EDV-Systeme, wie geographische Informationssysteme (GIS), herrscht zunehmend das Bestreben, das Namensgut geographischer Objekte, und damit auch der Gebäude, was Benennung und Schreibweise betrifft, verbindlich zu standardisieren.

In Österreich ist das Namensgebungsrecht für Gebäude eindeutig geregelt und liegt für „sonstige Siedlungsnamen“ beim Besitzer, sonst auch bei der Gemeinde als Baubehörde 1. Instanz, nur bei Erbhöfen beim Land.[9]

Für allgemeines geographische Namensgut sind das Ortsverzeichnis (OVZ) des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (STAT, ehem. ÖSTAT), die Österreichische Karte 1:50.000 (ÖK50) und die Datenbank GEONAM des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (BEV) vorhanden. Deren Daten werden im Rahmen von Volkszählungen (STAT), und über Nachfrage bei den Gemeinden (BEV) ermittelt. Eine Empfehlung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) von 1998 hat nahegelegt, dass dieser Datenbestand „für den amtlichen Gebrauch verbindlich sein [soll], da sie auf Angaben der rechtlich zuständigen Stellen beruhen.“[10] Das betrifft besonders Gebäude in Einzellage, und solche, die aus alten Kartenwerken her als Einzellage benannt sind (etwa Gehöfte, die heute schon größere Orte sind).

Weiteres – nicht verbindliches – Material entstammt der Arbeit des Instituts für Militärisches Geowesen (IMG) und des Hydrographischen Zentralbüros (HZB), der Arbeitsgemeinschaft für Kartographische Ortsnamenkunde (AKO) der Österreichischen Kartographischen Kommission (ÖKK) in der Österreichischen Geographischen Gesellschaft (ÖGG) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, sowie den Nomenklatur- und Ortsnamenkommissionen der Länder und den Landesarchiven. Daneben gibt es die Bescheide des Bundesdenkmalamtes, was die Unterschutzstellung nach § 2 DMSG betrifft; zahlreiche öffentliche Gebäude sind auch in Bundes- und Landesgesetzen durch den Eigentümer definiert (so etwa Schulnamen im SchOG II. Hauptstück).

In der Schweiz sind die geografischen Namen in der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) geregelt.

Einzelnachweise

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  1. Wolodymyr Kamianets: Zur Einteilung der deutschen Eigennamen. In: Grazer Linguistische Studien. Band 54, Herbst. Graz 2000, S. 41–58 (uni-graz.at [PDF; abgerufen am 27. September 2018] im speziellen S. 47–48, pdf S. 7 f).
  2. a b Zitat Kamianets 2000, S. 48
  3. Zusammenstellung folgt Kamianets 2000 S. 48; Konrad Kunze: dtv-Atlas Namenkunde. Vor- und Familiennamen im deutschen Sprachgebiet. 1998, S. 88–105.; Duden Lexikon der Familiennamen. S. 48–49.
  4. „Mikroobjekte innerhalb der Siedlungen“. Kamianets 2000, S. 48
  5. a b c d e f diese Begriffe sind nicht besonders etabliert, und von Kunze 1998 und Kamianets 2000 im Sinne eines Vorschlags erwähnt
  6. a b c Folgt Ute Maurnböck-Mosser: Die Haus- und Hofnamen im Gerichtsbezirk Mauerkirchen. Diplomarbeit. April 2002, Die Bildung der Haus- und Hofnamen (ute.at [abgerufen am 19. Mai 2010]). Dort eine Typologie der Haus- und Hofnamen und der darauf beruhenden Personennamen, hier ergänzt
  7. Zitat Maurnböck-Mosser 2002
  8. a b Duden 9 – Richtiges und gutes Deutsch. Mannheim 2005. Zit. nach Für Sie nachgeschlagen: Gebäudenamen. In: Sprachberatung > Newsletter > Newsletter-Archiv. Duden, 1. Juli 2005, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. Februar 2011; abgerufen am 20. Mai 2010.
  9. ÖROK-Empfehlung zur Standardisierung geographischer Namen. Rundlaufbeschluß. Empfehlung Nr. 46. 15. Mai 1998 (oerok.gv.at [PDF; abgerufen am 19. März 2010]).
  10. Zitat ÖROK 1998, S. 2