Gebiet Sachsen-Meiningen
Das Gebiet Sachsen-Meiningen war ein Kommunalverband höherer Ordnung mit einer Gebietsvertretung und Gebietsregierung im Land Thüringen. Es bestand von 1920 bis 1923.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Novemberrevolution 1918 wurde am 1. Mai 1920 das Land Thüringen gegründet. Es umfasste die Thüringischen Staaten, namentlich Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen und den Volksstaat Reuß.
Mit der Gründung Thüringens hörte der aus dem Herzogtum Sachsen-Meiningen hervorgegangene Freistaat Sachsen-Meiningen formal auf als souveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches zu bestehen. Aber noch im Herbst kam in einigen Gebieten Sachsen-Meiningens die letztendlich erfolglose Bestrebung „Los von Thüringen“ auf. Das „Gesetz über die Verwaltung der ehemaligen thüringischen Länder in der Übergangszeit“ vom 9. Dezember 1920 wandelte schließlich den Freistaat in den Kommunalverband höherer Ordnung Gebiet Sachsen-Meiningen mit eigener Gebietsvertretung und Gebietsregierung um. Der Landtag wandelte sich ohne Neuwahlen in die Gebietsvertretung um.
Mit der die Abschaffung der Gebiete in Thüringen wurde der Kommunalverband höherer Ordnung schließlich am 1. April 1923 aufgehoben.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Joachim Bergmann: Die innenpolitische Entwicklung Thüringens in der Zeit von 1918 bis 1932. Europaforum-Verlag, Lauf an der Pegnitz 2001, ISBN 3-931070-27-1 (Kultur und Geschichte Thüringens 16 = 19).
- Norbert Moczarski: Der letzte Landtag von Sachsen-Meiningen und die ihm nachfolgende Gebietsvertretung in den Jahren 1919–1923. In: Harald Mittelsdorf (Red.): Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919 bis 1923. Herausgegeben vom Thüringer Landtag. Hain, Rudolstadt u. a. 2002, ISBN 3-89807-038-7 (Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen 19).