Gefahrengebiet

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Gefahrengebiet bezeichnet:

  • in der Luftfahrt einen Luftraum, in dem Aktivitäten stattfinden, die eine Gefahr für Luftfahrzeuge darstellen; siehe Gefahrengebiet (Luftfahrt)
  • im Hamburger Polizeirecht ein Gebiet, in dem Polizisten ohne weitere Voraussetzungen Personen anhalten und durchsuchen können; siehe Gefahrengebiet (Polizeirecht)

Siehe auch:

Wiktionary: Gefahrengebiet – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen