Generalhufenschoß
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Generalhufenschoß war eine durch Karl Heinrich Graf Truchsess zu Waldburg[1] und Peter von Blanckensee unter König Friedrich Wilhelm I. in Ostpreußen eingeführte Steuer.
Die Abgabe wurde anstelle der vielen ständischen Steuern eingeführt, wobei diese zu einer einzigen Grundsteuer zusammengefasst wurden. Dabei wurde der adlige Grundbesitz wesentlich stärker belastet, der mittlere und kleinere aber entlastet.
Durch Friedrich den Großen wurde der Generalhufenschoß auch in Westpreußen eingeführt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anweisungen Friedrich Wilhelms I. (des „Soldatenkönigs“) über die Gestaltung und Funktion des General-Direktoriums (20. Dezember 1722) S. 9: Art. 34. Wegen der Anfragen. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB), abgerufen am 5. Februar 2016.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reinhard Nelke: Die Provinz im Königreich Preußen bis 1806 Ostpreußische Geschichte II. 1713 - 1947, abgerufen am 5. Februar 2016