Generalkommando
Generalkommando war in der Bayerischen, Preußischen, Sächsischen und Württembergischen Armee vor und während des Ersten Weltkrieges sowie in der Wehrmacht zur Zeit des Nationalsozialismus die Bezeichnung für die Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps sowie des zugehörigen Korpsbezirks. Der Befehlshaber des Generalkommandos war ein Kommandierender General.
Stellung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Kommandierende Generale standen in der Regel im Rang eines Generals der Infanterie bzw. der Kavallerie oder der Artillerie. Da bis zum Ersten Weltkrieg in Friedenszeiten militärische Formationen oberhalb der Korps-Ebene (Armee, Heeresgruppe) nicht bekannt waren und die Korps direkt durch deren militärische Befehlshaber geführt wurden, genossen diese eine herausragende Stellung im militärischen und staatlichen Gefüge; so stand ihnen unter anderem Immediatrecht beim Deutschen Kaiser bzw. Landesfürsten zu.
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Kommandierenden General stand ein Stab zur Seite, der aus dem Chef des Stabes, einigen Generalstabsoffizieren und Adjutanten bestand. Im Kriegsfalle wurde der Stab um einen General der Artillerie und einen höheren Ingenieuroffizier mit eigenem Stab erweitert.
In Verwaltungsangelegenheiten und anderen Dienstpflichten halfen
- die Intendantur,
- das Sanitätsamt mit dem Korpsarzt,
- das Oberkriegsgericht,
- ein Militäroberpfarrer und
- ein Korps-Roßarzt
Die Gesamtheit dieser Personen bildete das Generalkommando. Weniger wichtige Verfügungen, die der Kommandierende General nicht selbst zeichnete, wurden vom Generalkommando erlassen und vom Chef des Stabes abgezeichnet.
Bei der Mobilmachung eines Generalkommandos wurde im zugehörigen Korpsbezirk bzw. Wehrkreis ein „Stellvertretendes Generalkommando“ gebildet, das die territorialen Aufgaben des Generalkommandos übernahm. Befehlshaber des Stellvertretenden Generalkommandos war der Stellvertretende Kommandierende General. Während des Ersten Weltkriegs wurden ab 1916 Generalkommandos z. b. V. (Generalkommandos zur besonderen Verwendung) eingerichtet. Diese waren reine Kommandostellen, die militärischen Einheiten wurden ihnen nach Bedarf zugeordnet.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Deist: Voraussetzungen innenpolitischen Handelns des Militärs im Ersten Weltkrieg. In: Wilhelm Deist: Militär, Staat und Gesellschaft. München: Oldenburg, 1991.
- Georg Tessin: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939–1945. 2. Auflage. Band 2: Die Landstreitkräfte 1–5. Biblio-Verlag, Bissendorf 1973, ISBN 3-7648-0871-3.