Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Generalstaatsanwaltschaft Berlin | |
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Staatliche Ebene | Land |
Hauptsitz | Elßholzstraße 30 – 33 10781 Berlin[1] |
Leiterin | Generalstaatsanwältin Margarete Koppers[2] |
Ständige Vertreterin | Leitende Oberstaatsanwältin Simone Herbeth[2] |
Netzauftritt | berlin.de/generalstaatsanwaltschaft |
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist eine Strafverfolgungsbehörde. Sie ist neben der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin eine der drei Staatsanwaltschaften im Land Berlin. Leiterin ist Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.
Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Örtlich zuständig ist die Generalstaatsanwaltschaft im Bezirk des Berliner Kammergerichts, in dessen Gebäude sie zugleich sitzt. Sie ist der Staatsanwaltschaft Berlin und der Amtsanwaltschaft Berlin übergeordnet.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Generalstaatsanwaltschaft wird seit 2018 von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers geleitet, die zugleich erste Frau in dem Amt ist.[3]
2024 geriet die Generalstaatsanwaltschaft Berlin in die Kritik, nachdem sie eine nonbinäre Person mit deutscher Staatsbürgerschaft trotz Kenntnis über die Absicht der Person, gegen den Auslieferungsbeschluss Eilrechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, an Ungarn ausliefern ließ. Das Bundesverfassungsgericht ordnete an, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe der Person an die ungarischen Behörden zu verhindern und die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Person schon an die ungarischen Behörden übergeben worden. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein kritisierte dies als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention[4] und als „Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts“.[5] Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen warf der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die „Vereitelung von Rechtsschutz“ vor; die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte die Auslieferung in einem offenen Brief an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die zuständige Justizsenatorin Felor Badenberg als „in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“.[6]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Anfahrt. GStA Berlin, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ a b Leitung. GStA Berlin, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Hans H. Nibbrig: Margarete Koppers will ressortübergreifende Personalpolitik. In: Berliner Morgenpost. 24. März 2018, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Tanja Podolski: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn rechtswidrig. In: Legal Tribune Online. 28. Juni 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ Alexander Fröhlich: „Verhöhnung des Bundesverfassungsgerichts“: Linksextreme queere Person an Ungarn ausgeliefert – Berlin brüskiert Karlsruhe. In: Tagesspiegel. 28. Juni 2024, abgerufen am 29. Juni 2024.
- ↑ René Loch: Bundesanwaltskammer kritisiert Auslieferung von Maja nach Ungarn: „In einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar“. In: Leipziger Zeitung. 8. Juli 2024, abgerufen am 9. Juli 2024.